Syllabus
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Warum gilt im Drittstaat Schweiz die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Schengen-Reisefreiheit? Weshalb unterliegen Banken aus Polen oder Tschechien nicht der EZB-Bankenaufsicht und wieso haben diese Staaten auch keinen Zugang zu ESM-Finanzhilfen? Wie funktioniert die Verordnung über eine Europäische Staatsanwaltschaft, an der etwa Ungarn nicht teilnimmt? „Europa à la carte“ ist längst eine Realität im komplexer werdenden europäischen Integrationsprozess. Differenzierte Integration findet inner- wie außerhalb des Unionsrechts laufend statt.
EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten nehmen an unterschiedlichen Integrationsfeldern teil, in deren Mittelpunkt die Eurozone steht. Mit dem sich gerade vollziehenden Prozess der Ablösung des Vereinigten Königreichs von der EU-Vollmitgliedschaft hin zu noch zu definierenden „künftigen Beziehungen“ wird die Bedeutung und vermutlich auch der Komplexitätsgrad (außen-)differenzierter Integration (etwa über den Europäische Wirtschaftsraum oder die bilateralen Verträge mit der Schweiz) erheblich steigen.
Die PI Vertiefung im Völker- und Europarecht setzt sich im WS 2019/20 mit Formen differenzierter Integration auseinander: Auf welcher (insbesondere völker- oder unionsrechtlichen) Basis fußen sie und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? In welcher Beziehung steht dieses Nebeneinander von unions- und völkerrechtlichen Regelungen?
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben die Studierenden nicht nur ihr Bewusstsein für die Komplexität der EU-internen und -externen rechtlichen Verflechtungen des Binnenmarkts, der Wirtschafts- und Währungsunion oder des Schengenraums geschärft, sondern finden sich darin auch zielsicher zurecht.
Sie sind mit den wesentlichen Rechtsgrundlagen differenzierter Integration vertraut und verstehen deren praktische Handhabung. Sie können praktische Fälle differenzierter Integration selbständig analysieren, sind über die zur Verfügung stehenden Rechtswege orientiert und können zahlreiche materiellrechtliche Fragestellungen im Komplex differenzierter Integration selbständig lösen.
Die Anwesenheit in grundsätzlich allen Block-Einheiten wird erwartet, die Anwesenheit in der Vorbesprechung am 11.10. ist zwecks Vergabe der Themen für Referierende und Diskutierende (11.10.) jedenfalls erforderlich.
Nach dem Einführungstermin (Vorbesprechung und Themenvergabe) ist jeder Blocktermin aus (i) Impulsreferaten und Kommentaren, (ii) allgemeiner Diskussion und (iii) zusammenfassendem und weiterführendem Vortrag des LV-Leiters zusammengesetzt.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
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Impulsreferat 30%
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Mitarbeit (inkl. Diskussionsbeitrag) 40%
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Klausur/Essay 30%
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