Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/11/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 10/18/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 10/25/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 11/08/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 11/15/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 11/22/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 12/06/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 12/13/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 12/20/19 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 01/10/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Friday | 01/17/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.04 |
Thursday | 01/23/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 01/31/20 | 05:30 PM - 08:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich in Grundzügen mit dem Bankvertragsrecht (insb. Garantie etc), dem Zahlungsverkehr, dem Recht der Kreditbesicherung sowie den Grundzügen des Versicherungsvertragsrechts.
Nach dem Besuch der Lehrveranstaltung verfügen die Studierenden über entsprechende Kompetenzen, ausgewählte bankvertragsrechtliche Rechtsprobleme einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen und weisen ein Verständnis für die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts auf.
Es besteht keine Anwesenheitspflicht, wengleich der Besuch der Lehrveranstaltung dringend empfohlen wird.
Allgemeines:
Die Prüfung der LVP Bankvertrags- und Versicherungsvetragsrecht dauert 90 Minuten. Als Richtwert sollten Sie 30 Minuten für Versicherungsvertragsrecht und 60 Minuten für Bankvertragsrecht einplanen. Beide Prüfungen werden gemeinsam ausgeteilt.
Der bankvertragsrechtliche Teil wird in Form von Fällen und ggf Theoriefragen abgeprüft. Dieser Teil wird ab 50 % positiv bewertet.
Der versicherungsvertragsrechtliche Teil wird mit offenen Fragen geprüft. Ab 50 % wird dieser Teil positiv bewertet und der bankvertragsrechtliche Teil korrigiert.
Bewertung:
Für eine positive Note müssen beide Prüfungsteile für sich positiv absolviert werden. Der versicherungsvertragsrechtliche Teil zählt ein Drittel, der bankvertragsrechtliche Teil zwei Drittel der Gesamtnote.
Es gilt folgender Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Erlaubte Hilfsmittel:
Bei der Prüfung dürfen ausschließlich gebunden Gesetzesausgaben verwendet werden! Gesetzestext, der nicht in der aktuellen Auflage des Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt ist, wird gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung genau kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei entsprechendem Verdacht wird zusätzlich ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.
No-Show Regelung:
Nach Ablauf der LPIS-Anmeldefrist werden keine Studierenden mehr von der LVP abgemeldet. Bitte achten Sie daher darauf, sich rechtzeitig abzumelden, da für die LVP die No-Show Regelung gilt. Das heißt, Studierende, die ohne entsprechende Abmeldung nicht zur Prüfung antreten, werden für einen Zeitraum von 10 Kalenderwochen ab dem Prüfungsdatum für die erneute Anmeldung zu dieser Prüfung gesperrt. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der wichtige Grund ist unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen ab dem Prüfungstag, per E-Mail an das Sekretariat bekanntzugeben. Unterlagen, die das Vorliegen des wichtigen Grundes bestätigen, sind unbedingt anzuhängen. Verspätete Bestätigungen werden nicht entgegengenommen.
Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse der zivilrechtlichen Grundlagen. Diese sind im Bankvertragsrecht insbesondere:
- Vertragsabschluss
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Auftragsvertrag
- Anweisung
- Kredit und Verbraucherkredit
- Kreditsicherheiten
- Interzedentenschutz
- Garantie
Die Prüfung wird dreimal pro Semester (immer zeitgleich mit der Fachprüfung Privatrecht des alten Studienplans) abgehalten.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt gesondert über LPIS. Bitte bringen Sie zur Identitätskontrolle Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichem Lichtbildausweis mit.
Einsichtstermine werden auf der Institutswebsite am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Die Lehrveranstaltung Fallstudien im Bankvertragsrecht und Kreditsicherung von Dr. Fichtinger dient als begleitender Übungskurs. Darin wird die Falllösungstechnik nach Anspruchsgrundlagen anhand von Fällen erlernt und vertieft. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, komplexe bankvertragliche Fälle nach Anspruchsgrundlagen zu lösen und materielle und formelle Anspruchsvoraussetzungen folgerichtig zu prüfen.
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