Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 10/17/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.3.21 |
Monday | 10/21/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.2.03 |
Thursday | 10/24/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | EA.6.032 |
Monday | 10/28/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | D3.0.225 |
Thursday | 10/31/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.3.01 |
Monday | 11/04/19 | 10:30 AM - 12:30 PM | TC.3.05 |
Thursday | 11/14/19 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.0.01 ERSTE |
Thursday | 12/05/19 | 09:00 AM - 11:00 AM | TC.1.01 OeNB |
Die VUE ist in zwei Abschnitte untergliedert. Im Grundlagenabschnitt werden die Grundlagen des Erbrechts behandelt:
- Gesetzliche Erbfolge
- Letztwillige Verfügungen
- Pflichtteilsrecht
Im Anschluss daran werden im Vertiefungsabschnitt gemeinsam mit einem Gastvortragenden verfahrensrechtliche Aspekte und besonders praxisrelevante oder dogmatisch anspruchsvolle Probleme der Vermögensnachfolge behandelt. Stoff der Klausur ist der gesamte Stoff der VUE.
Nach Abschluss der LV sind die Studierenden in der Lage, komplexe erbrechtliche Fälle zu lösen und rechtsgeschäftliche Gestaltungen der Erbfolge oder einer antizipierten Erbfolge zu entwerfen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Unternehmensnachfolge.
Der Stoff ist von den Studierenden vor den Einheiten selbstständig vorzubereiten.
Die Note setzt sich zusammen aus mündlicher Mitarbeit (10%) und einer Klausur (90%). Eine positive Beurteilung setzt das Erreichen von insgesamt mehr als 50% voraus. Für Studierende, die krankheitsbedingt (ärztliche Bestätigung erforderlich) nicht an der Klausur teilnehmen können oder nach der Klausur insgesamt noch keine positive Note erreicht haben, wird eine Ersatzklausur angeboten. Für Studierende, die an der Klausur teilgenommen haben, gilt dies allerdings nur, wenn bei der Klausur mindestens 10 % der Punkte erreicht wurden.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Vorausgesetzt werden die im Rahmen der Bachelorveranstaltungen FP Zivilrecht, Zivilrecht für Fortgeschrittene sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht erlernten Kenntnisse.
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