Juristische Methodenlehre, Hinweise zur Auswahl des Themas der Bachelorarbeit, Erkennen der wesentlichsten Fragen, die Materialsammlung und -verarbeitung sowie die Erstellung eines Konzepts, richtige juristische Zitierweise, Heranziehen von neuen Medien für das wissenschaftliche Arbeiten (RDB, lexisnexis, RIDA usw).
Syllabus
-
LV-Typ
PI -
Semesterstunden
1 -
Unterrichtssprache
Deutsch
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- die Anwendung der unterschiedlichen Methoden der Rechtswissenschaft zu beherrschen;
- insb die verschiedenen Regeln für die Auslegung von Rechtsnormen zu kennen und richtig anzuwenden;
- den sicheren Umgang mit der Recherche in rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen sowie die Suche in juristischen Fachbibliotheken zu beherrschen;
- die Struktur, insb den systematischen Aufbau einer Bachelorarbeit zu kennen;
- einen korrekten Anmerkungsapparat zu erstellen, insb die einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln zu kennen und richtig anzuwenden;
- die für eine Bachelorarbeit notwendigen Verzeichnisse (insb Literaturverzeichnis) zu erstellen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- die eigenständige Auseinandersetzung mit der rechtswissenschaftlichen Arbeitstechnik;
- das Kennenlernen der einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln, die auch später im Berufsleben von Bedeutung sein können;
- die korrekte Herangehensweise an die Abfassung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit (Themenwahl, Strukturierung, Organisation des Bearbeitungsablaufs usw).
Die Anwesenheit ist in allen LV-Einheiten erforderlich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist ein positiver Abschluss der LV jedenfalls nicht möglich.
Vortrag und Übung anhand von Beispielen; Diskussion; EDV-/Online-Demonstration
Die Beurteilung der LV setzt sich zusammen aus den folgenden Kriterien:
- Verfassen einer schriftlichen Arbeit (70%)
- Mitarbeit (10%)
- Mitarbeitstest (20%)
Von der Anwesenheitspflicht werden keine Ausnahmen gemacht.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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