Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Thursday | 02/06/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.02 Red Bull |
Tuesday | 02/11/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.02 Red Bull |
Thursday | 02/13/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.02 Red Bull |
Tuesday | 02/18/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.02 Red Bull |
Thursday | 02/20/20 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.02 Red Bull |
Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich mit Schwerpunktsetzung beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Sozialentschädigung ("Versorgung") und Pflegegeld.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.
3. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP).
In der Lehrveranstaltung besteht keine Anwesenheitspflicht. Der Besuch der auf die LVP vorbereitenden Vorlesung wird aber im Hinblick auf die Optimierung der Prüfungsvorbereitung empfohlen.
Die Studierenden haben insb die Gelegenheit bei Bedarf konkrete Fragen mit der Lehrveranstaltungsleiterin näher zu erörtern und erhalten auch Hilfestellungen für die bestmögliche Umsetzung des vermittelten Lehrstoffes bei der Lösung von Multiple Choice Aufgaben (MC-Test).
Systematische Vermittlung des Lehrstoffes durch die Lehrveranstaltungsleiterin durch Vortrag mit begleitender Power Point Präsentation und Hinweisen zum Auffinden weiterführender sozialrechtlicher Fachliteratur, höchstgerichtlicher Judikatur und einschlägiger Internetquellen (zB der Sozialversicherungsträger). Bei Bedarf ergänzende Auseinandersetzung mit konkreten Fragen der Studierenden und praktische Hinweise zur erfolgreichen Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP in Form eines MC-Tests.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen abgehalten wird.
Für die Anmeldung zur LVP ist der vorherige Besuch der Vorlesung nicht erforderlich.
Beim MC-Test/Lehrveranstaltungsprüfung dürfen keine Gesetzestexte verwendet werden!!!
Die MC-Prüfung besteht aus single und multiple choise Fragen. Es werden keine Teilpunkte vergeben.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).
Nach den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten und per E-Mail unter arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
Die Power Point Präsentation der Lehrveranstaltungsleiterin ist kurz vor Beginn der Vorlesung auf Learn@WU abrufbar.
Unit | Date | Contents |
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1 | 1. Termin: EINLEITUNG: Hinweise zum Ablauf und Ziel der Vorlesung. INHALTE: Begriffe "Sozialrecht" und "Sozialversicherungsrecht"; Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG); Erläuterung sozialer Risiken und Grundfunktion des Sozialversicherungsrechts; Hinweise auf "Meilensteine" in der historischen Entwicklung des Sozialversicherungsrechts in Österreich; begriffsbestimmende Merkmale des Sozialversicherungsrechts. |
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2 | Sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe: Versicherungszweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und ergänzende Arbeitslosenversicherung (AlV) nach dem AlVG; Durchführung durch SV-Träger und AMS; Versicherungsverhältnis: Pflichtversicherung nach dem ASVG. Schwerpunkt beim Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) in Abgrenzung von freien Dienstnehmern (§ 4 Abs 4 ASVG) und von "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). |
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3 | Leistungsrecht: Teilgebiete, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen der Sozialversicherung am Beispiel des ASVG. Krankenversicherung (KV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel des ASVG. |
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4 | Unfallversicherung (UV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Unfallversicherung am Beispiel des ASVG; Skizzierung der Legalzession (einschließlich Regress) und des Dienstgeberhaftungsprivilegs. |
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5 | Pensionsversicherungsrecht (PV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) und ASVG; Überblick zum Verfahren in Sozialrechtssachen. |
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6 | Skizzierung der Aufgaben, des Anwendungsbereichs und ausgewählter Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der Arbeitslosenversicherung nach dem AlVG. Skizzierung weiterer Sachgebiete des Sozialrechts: zB Bundes-Pflegegeld, Sozialhilfe, Sozialentschädigung ("Versorgung"). |
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