Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich mit Schwerpunktsetzung beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Sozialentschädigung ("Versorgung") und Pflegegeld.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.
3. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP).
In der Lehrveranstaltung besteht keine Anwesenheitspflicht. Der Besuch der auf die LVP vorbereitenden Vorlesung wird aber im Hinblick auf die Optimierung der Prüfungsvorbereitung empfohlen.
Die Studierenden haben insb die Gelegenheit bei Bedarf konkrete Fragen mit der Lehrveranstaltungsleiterin näher zu erörtern und erhalten auch Hilfestellungen für die bestmögliche Umsetzung des vermittelten Lehrstoffes bei der Lösung von Multiple Choice Aufgaben (MC-Test).
Systematische Vermittlung des Lehrstoffes durch die Lehrveranstaltungsleiterin durch Vortrag mit begleitender Power Point Präsentation und Hinweisen zum Auffinden weiterführender sozialrechtlicher Fachliteratur, höchstgerichtlicher Judikatur und einschlägiger Internetquellen (zB der Sozialversicherungsträger). Bei Bedarf ergänzende Auseinandersetzung mit konkreten Fragen der Studierenden und praktische Hinweise zur erfolgreichen Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP in Form eines MC-Tests.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen abgehalten wird.
Für die Anmeldung zur LVP ist der vorherige Besuch der Vorlesung nicht erforderlich.
Beim MC-Test/Lehrveranstaltungsprüfung dürfen keine Gesetzestexte verwendet werden!!!
Die MC-Prüfung besteht aus single und multiple choise Fragen. Es werden keine Teilpunkte vergeben.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).
Nach den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten und per E-Mail unter arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at