Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Tuesday | 09/15/20 | 09:00 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 09/16/20 | 09:00 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 09/17/20 | 09:00 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 09/21/20 | 09:00 AM - 12:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 09/22/20 | 09:00 AM - 12:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 09/23/20 | 09:00 AM - 12:30 PM | Online-Einheit |
- Einführung in das Privatrecht
- Vertragsrecht
- Grundlagen des Schuldrechts
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Schadenersatzrecht
- Sachenrecht
- Mehrpersonalität
WPR I ist eine Lehrveranstaltungsprüfung (LVP) im CBK des Bachelor Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die sich mit grundlegenden Fragen des Zivilrechts beschäftigt und für die dementsprechend das Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht (wpr@wu.ac.at) die Verantwortung trägt.
Der Lernaufwand umfasst 4 ECTS (= ungefähr 100 Stunden). Es wird daher bewusst darauf verzichtet, einen Überblick über das gesamte Zivilrecht zu geben. Stattdessen werden ausgewählte wirtschafts- und praxisrelevante Fragen vertieft behandelt, um den BSc-AbsolventInnen das rechtliche Instrumentarium an die Hand zu geben, mit dem sie im Berufsleben typische Problemkonstellationen erkennen und einschätzen können.
Entsprechend den universitären Vorgaben findet die LV 4137 im Rahmen der Sommeruni 2020 zur Gänze im Distanzmodus statt.
Auf Learn@WU stehen Ihnen die Stoffinhalte im Rahmen eines "Lernpfades", Lecture Casts, Wierderholungsfragen zur Vorbereitung sowie Musterklausuren zur Prüfungssimulation zur Verfügung. Die Heranziehung der angegebenen Prüfungsliteratur ist allerdings unumgänglich. Ergänzend werden Livestream-Einheiten angeboten. Deren Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
WPR I ist eine Multiple Choice-Prüfung, die jeweils in der Prüfungswoche stattfindet. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über LPIS.
- Die Prüfung setzt sich aus 25 Multiple-Choice Fragen zusammen.
- positive Note: ab 50% der erreichbaren Gesamtpunktezahl
- Prüfungszeit: 75 Minuten
Die Auswertung wird allen KandidatInnen in Learn@WU angezeigt, sodass eine gesonderte Einsicht nicht erfolgt.
Bei der Prüfung dürfen unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Erlaubt sind nur Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Wörterbücher sind nicht zulässig.
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