Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/10/20 | 05:00 PM - 07:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 03/24/20 | 03:00 PM - 07:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 03/31/20 | 03:00 PM - 07:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/21/20 | 03:00 PM - 07:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/28/20 | 03:00 PM - 07:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 05/05/20 | 04:30 PM - 07:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 05/12/20 | 04:30 PM - 06:30 PM | D3.0.233 |
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Die Lehrveranstaltung behandelt aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Fragen, die Gegenstand inländischer Gerichtsverfahren sind oder vor kurzem gewesen sind.
Die Erarbeitung des Lehrstoffs erfolgt daher nicht abstrakt, sondern anhand zweier konkret abgelaufener Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht (32 Cga 108/14g), dem Oberlandesgericht Wien, dem EuGH (Vorabentscheidungsverfahren EuGH C-274/18) und dem Verwaltungsgerichtshof (Ro 2019/08/0003 - sozialrechtliches Verfahren mit Konnex zum Berufssport)
Dazu wird im arbeitsrechtlichen Teil ein Akt in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Anhand dieses Aktes wird das Verfahren von der ersten Kontaktaufnahme mit dem/der Kläger/in bis zur Rechtsmittel- und EUGH -Entscheidung dargestellt. Dabei werden sowohl die materiellrechtlichen, als auch die wichtigsten prozessrechtlichen Grundlagen einschließlich Vorabentscheidungsverfahren bis hin zur Lösung auf der Basis der Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts und des EUGH erarbeitet.
Aus Anlass des sozialrechtlichen Verfahrens wird eine Entscheidung des VwGH dogmatisch aufgearbeitet.
Die Lehrveranstaltung ist im hohen Maße praxisorientiert, setzt sich aber auch mit dogmatischen Fragen des Europarechts und des nationalen und internationalen Arbeits- und Sozialrechts und der Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung auseinander. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen Studierende in der Lage sein:
• insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen auch unter dem Aspekt und der realistischen Bewertung eines möglichen Prozessausganges (Kostenfolgen !) zu erfassen;
• schon vorhandenes oder erst zu erarbeitendes Fachwissen anhand konkreter Problemstellungen umzusetzen (Gestaltung des Referats);
• Präsentationstechniken und die Argumentation in Fachdiskussionen zu verbessern;
• sich - auch unter Verwendung der Bibliothek und der Rechtsdatenbanken - über die aktuelle Gesetzeslage, die Judikatur und den wissenschaftlichen Meinungsstand auch auf internationaler Ebene schnell zu informieren;
• Gesetzestexte sinnerfassend zu lesen, Kommentare zu nützen und Entscheidungen richtig zu verwerten und dies bei der Problemlösung zu nutzen.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; ein unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von 3 Stunden/180 Minuten ist aber möglich.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt primär durch Referate, teilweise durch Vortrag und Bearbeitung zweier konkreter arbeits- und sozialrechtlicher Fallbeispiele.
Von den Studierenden werden Referate (PPP; USB-Stick) erwartet, in welchen abstrakt oder anhand der Fallbeispiele die aktuelle Rechtslage und deren Ausformung durch Lehre und Rechtsprechung kurz und prägnant darzustellen ist.
Die ReferentInnen erarbeiten für die übrigen TeilnehmerInnen eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Ergebnisse (Handout). Im Vordergrund steht daher:
• Praxisorientierte Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete unter Berücksichtigung EU- rechtlicher Normen, des nationalen und internationalen Rechts abseits des EU-Rechts.
• Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte unter Berücksichtigung von Lehrmeinungen
• Präsentationen mit Fragemöglichkeit
• Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
• Diskussion
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten für das Referat (Inhalt/Vortrag = 25 %), der schriftlichen Zusammenfassung (= 25 %) und der Klausurarbeit (= 50 %) zusammen. In Zweifelsfällen ist prinzipiell die Note der Klausur entscheidend, bei entsprechender Mitarbeit (als solche wird auch der freiwillige Besuch einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen gewertet) kann auch die bessere Note vergeben werden. Achtung: Für eine positive Beurteilung der LV ist eine positive Klausur zwingend nötig. Bei einer negativen Klausur wird – unabhängig von der Beurteilung des Referates – die ganze LV jedenfalls negativ bewertet.
Die Lehrveranstaltung setzt Basiswissen des Europarechts und des österreichischen Arbeitsrechts und Sozialrechts voraus, insbesondere:
• Individualarbeitsrecht
• Grundzüge des Sozialrechts.
Das Fachseminar aus Arbeits- und Sozialrecht sollte erst nach Absolvierung der Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen des österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts besucht werden!
Kenntnisse über Grundzüge des allgemeinen Prozessrechts und der Grundrechte sind von Vorteil.
In den Pausen, nach der LV und per mail gustav.schneider@wu.ac.at und sg@anwalt-gahleitner.at.
Es besteht Anwesenheitspflicht! Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Stunde führt zur Weitervergabe des freiwerdenden LV-Platzes, falls Nachfrage besteht (nicht aber zur "Abmeldung")!
Bei einzelnen Themen kann eine erweiterte Anleitung und Hilfestellung durch die Lehrveranstaltungsleiter geboten werden.
Auf freiwilliger Basis können - speziell zu den Themengebieten des Seminars - Gerichtsverhandlungen im Arbeits- und Sozialgericht Wien, Althanstraße 39-45, 1090 Wien besucht werden. Deren Dauer kann sich - je nach Fallkonstellation - auf ein bis drei Stunden belaufen. Mögliche Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Besuch von Gerichtsverhandlungen wird im Rahmen der Mitarbeit berücksichtigt.
Unit | Date | Contents |
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1 | Vorbesprechung, Einführung in die Arbeitsweise, Vergabe der Referatsthemen. Grundinformation zu arbeits- sozial- und verfahrensrechtlichen Erkenntnisquellen und Techniken. |
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2 | weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
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3 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
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4 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden. |
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5 | Weitere Inhalte können erst nach Vorliegen der (fixen) Teilnehmerliste bekannt gegeben werden.
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6 | Klausur |
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