Die Gesamtnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
- Klausur aus dem Bereich Immaterialgüterrecht (45%)
- Klausur aus dem Bereich UWG/Kartellrecht (45%)
- Mitarbeit bzw qualifizierte Diskussionsbeiträge (10%)
Die Vorbereitung kann für die Mitarbeitspunkte durch Aufrufen seitens der Vortragenden jederzeit überprüft werden.
Für ein positives Absolvieren der Lehrveranstaltung müssen Sie bei der zweiten Teilklausur mindestens ein Drittel der möglichen Punkte erreichen, maßgeblich ist jedoch stets der Gesamteindruck (dies gilt insbesondere auch für die Punktevergabe bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen).
Bitte beachten Sie folgende Regelungen bei Klausuren:
Erlaubte Hilfsmittel sind:
- Kodex (unkommentierte gebundene Gesetzesausgabe) oder FlexLex Gesetzessammlung Unternehmensrecht
- Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion
Beachten Sie folgende Regelungen bzgl Ihrer Kodizes:
Erlaubt sind:
- Unterstreichungen und Markierungen
- Reine Paragraphenverweise
- Durchsichtige bzw transparente Post-Its, die Beschriftung mit Gesetzestiteln/Gesetzesüberschriften/Gesetzesabkürzungen ist erlaubt
Verboten sind:
- Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter
- Prüfungsschemata
- Sonstige Zeichen
- Zusätzliche Blätter
Die Kodizes werden während der Prüfung kontrolliert.
Notenschlüssel:
- Sehr gut: ab 85
- Gut ab: 73,5
- Befriedigend: ab 60,5
- Genügend: ab 50,5
- Nicht genügend: unter 50,5