- Diskussion
- Vorbereitung und Wiederholung des Stoffes
- Schriftsätze
- Plädoyer
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/03/20 | 08:30 AM - 10:00 AM | Extern |
Monday | 06/22/20 | 08:00 AM - 06:00 PM | D3.1.281 |
Die Teilnahme an einem renommierten Moot Court (übersetzt "hypothetischer Gerichtshof") wird in vielen Rechtsbereichen und Ländern sehr hoch eingeschätzt und gilt als besondere Auszeichnung im Studium und auf dem Karriereweg. Darum ist es auch eine einzigartige Chance, dass zum ersten Mal ein Moot-Court zum österreichischen Arbeitsrecht angeboten wird.
Der Moot Court gibt den teilnehmenden Studenten die Möglichkeit, Kontakte mit Studierenden und Universitätslehrer verschiedenster Universitäten zu gewinnen. Darüber hinaus bekommen die Studierenden einen einmaligen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, das die Mitwirkung am Moot Court bestätigt.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben die Studierenden erfolgreich an einem renommierten Moot Court teilgenommen.
Im Rahmen dessen wurde ein arbeitsrechtlicher Themenkomplex des nationalen Arbeitsrechts intensiv und durchdringend bearbeitet: Der erste Schritt besteht in der Anfertigung einer Revision und einer Revisionsbeantwortung. Die Studierenden sind demnach nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage komplexe Sachverhalte auf das dahinterstehende Rechtsproblem zu reduzieren, wissenschaftlich aufzuarbeiten und eine Revision bzw eine Revisionsbeantwortung an den Obersten Gerichtshof zu verfassen. In einem zweiten Schritt werden Plädoyers im Rahmen einer fiktiven Gerichtsverhandlung gehalten. Dadurch erlernen die Studierenden ihre zuerst wissenschaftlich aufbereitete Argumentation in durchgängigen und sinnhaften Argumentationssträngen zusammenzufassen und zu präsentieren sowie darauf aufbauende Fragen logisch und arbeitsrechtlich fundiert zu beantworten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Grundsätzlich müssen jedoch mindestens 80 % Anwesenheit erfüllt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie im Masterstudium Wirtschaftsrecht inskribiert sind und die LV zum Europäischen Arbeitsrecht positiv absolviert haben.
Ihr Schwerpunkt sollte auf Arbeitsrecht gerichtet sein; Absolvierung der Lehrveranstaltung ZGV (im Masterstudium) von Vorteil.
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