Syllabus

Title
0176 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Lukas Lobnik, LL.M. (WU), BSc (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/16/20 to 09/22/20
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 10/06/20 04:00 PM - 07:00 PM D3.0.233
Tuesday 10/13/20 04:00 PM - 07:00 PM D3.0.233
Tuesday 10/20/20 04:00 PM - 07:00 PM D3.0.233
Tuesday 10/27/20 04:00 PM - 07:00 PM D3.0.225
Friday 11/06/20 05:00 PM - 07:00 PM Online-Einheit
Tuesday 11/17/20 04:00 PM - 07:00 PM Online-Einheit
Tuesday 12/01/20 04:00 PM - 07:00 PM Online-Einheit
Thursday 12/10/20 04:00 PM - 06:30 PM Online-Einheit
Friday 12/18/20 05:00 PM - 07:00 PM Online-Einheit
Procedure for the course when limited activity on campus

Die Studierenden werden nach Maßgabe der Hörsaalkapazität in Gruppen aufgeteilt, die abwechselnd an Präsenzeinheiten am Campus teilnehmen. An den Präsenz-Einheiten dürfen nur diejenigen Studierenden teilnehmen, deren Gruppe gerade an der Reihe ist. In den asynchron gestalteten Distanzeinheiten erarbeiten Studierende anhand des Skriptums sowie der umfangreichen Materialien auf Learn@WU (Folien, Lecture Casts, Übungsfragen zur Theorie, Übungsfälle mit Musterlösung) den Lehrstoff. In den Präsenzeinheiten liegt der Fokus auf der Vertiefung der Lehrinhalte und der Lösung von Fällen.

Zur Beurteilung: Die Teilleistungen und deren Gewichtung setzen sich bei eingeschränktem Campusbetrieb wie folgt zusammen:

  • Schriftliche Fallausarbeitung (Gruppenarbeit in der ersten Semesterhälfte): 10 Punkte
  • Zwischenklausur: 30 Punkte
  • Schriftliche Case Study (Gruppenarbeit in der zweiten Semesterhälfte): 10 Punkte
  • Endklausur: 50 Punkte
  • Mündliche Mitarbeit in den Präsenzeinheiten: 6 Zusatzpunkte (max. 1,5 Punkte pro Einheit)

Prüfungen (Zwischenklausur und Endklausur) werden nach Möglichkeit als Präsenzprüfungen am Campus abgehalten. Entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen (Einschränkungen des Präsenzunterrichts, Reisebeschränkungen, etc) ist auch eine Umstellung auf Online-Prüfungen unter Verwendung der automatisierten Online-Aufsicht möglich. Studierende erhalten dazu rechtzeitig vor den Prüfungsterminen genauere Informationen.

Termine der Präsenzeinheiten bei alternativem Ablauf der LV:

 - Gruppe A: 6.10. (EH 1); 20.10. (EH 2); 17.11. (EH 3); 1.12. (EH 4)
 - Gruppe B: 13.10. (EH 1); 27.10. (EH 2); 10.11. (EH 3); 24.11. (EH 4)
 - Alle Studierende / beide Gruppen: Zwischenklausur (6.11.) und Endklausur (18.12.); freiwillige Übungseinheit vor der Endklausur (voraussichtlich via Youtube)

In den Präsenzeinheiten besteht keine Anwesenheitspflicht. Studierende haben aber die Möglichkeit, in den Präsenzeinheiten durch Mitarbeit bis zu 6 Zusatzpunkte zu erhalten.

Contents

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
  • Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
  • Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
  • Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
  • Finanzierung und Kapitalmarktrecht
  • Jahresabschluss und Abschlussprüfung

Bitte beachten Sie, dass ausnahmslos nur die 8. Auflage (2019) des Skriptums Wirtschaftsprivatrecht II relevant ist. Das neue Skriptum enthält den aktuellen Lehrstoff und ist daher die Literaturgrundlage für die Lehrveranstaltung.

Learning outcomes

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:

  • Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
  • Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
  • Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
  • Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
  • Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Attendance requirements

Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich.

In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.

Teaching/learning method(s)

Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erarbeiten. Während der Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft. Im Rahmen schriftlicher Gruppenarbeiten (Falllösung, Case Study) können Studierende das erworbene Wissen vertiefen und in Hinblick auf die Klausuren festigen.

Assessment

Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:

  • Schriftliche Fallausarbeitung (Gruppenarbeit in der ersten Semesterhälfte): 10 Punkte
  • Zwischenklausur: 30 Punkte
  • Schriftliche Case Study (Gruppenarbeit in der zweiten Semesterhälfte): 10 Punkte
  • Endklausur: 50 Punkte
  • Mündliche Mitarbeit in den Präsenzeinheiten: 6 Zusatzpunkte (max. 1,5 Punkte pro Einheit)

Schriftliche Fallausarbeitung: In der ersten Semesterhälfte ist ein Übungsfall schriftlich auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch die Fallausarbeitung haben Studierende in Hinblick auf die schriftlichen Klausuren die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.

Zwischen- und Endklausur: Bei den Prüfungen soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II in der aktuellen Auflage sowie die in der Lehrveranstaltung diskutierten Inhalte. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.

Case Study: In der zweiten Semesterhälfte bearbeiten Studierende in einer Gruppe (bis zu 3 Personen) eine Case Study zum Firmenbuch. Dabei werden juristische Fragestellungen zu den LV-Inhalten unter Verwendung der Firmenbuchdaten und Gesellschaftsverträge echter Unternehmen gelöst. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.

Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Übungsfälle werden vorab zur Verfügung gestellt und sind mit Hilfe des Skriptums für die jeweilige Einheit vorzubereiten. Insgesamt 6 Zusatzpunkte (1,5 Zusatzpunkte pro Einheit) werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Fallösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. 

Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.

Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend

Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Fallausarbeitung, Mitarbeit, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.

Readings
1 Author: Mock (Hrsg)
Title:

Wirtschaftsprivatrecht II


Publisher: Facultas
Edition: 8
Year: 2019
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Script
2
Title:

Kodex Wirtschaftsprivatrecht


Edition: jeweils aktuell
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Prerequisites for participation and waiting lists

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

 

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.

Recommended previous knowledge and skills

Die Lehrveranstaltung baut auf den Inhalten der Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I auf. Die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts (insbesondere Vertragsabschluss, allgemeines und besonderes Schuldrecht, Mehrpersonalität, persönliche und dingliche Kreditsicherheiten) sind bereits in der Literatur zur LVP WPR I dargestellt und sollten vor Beginn von WPR II unbedingt wiederholt werden.

Availability of lecturer(s)

Nach der Lehrveranstaltung im Hörsaal sowie per E-Mail (lukas.lobnik@wu.ac.at).

Last edited: 2020-09-22



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