Der unter "Lehr-/Lerndesign" beschriebene Ablauf ist endgültig, es wird auch nach dem 15.9. - sofern keine gegenteiligen Vorgaben des Rektorats vorliegen- keine Änderungen geben.
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/14/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/21/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/28/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/04/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.11 |
Wednesday | 11/11/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/18/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/25/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/02/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/09/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/16/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 01/13/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/21/21 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
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Aufbauend auf dem Grundlagenwissen der Fachprüfung Öffentliches Recht im Bachelorstudium bietet die Lehrveranstaltung eine Vertiefung der Grund- und Menschenrechte des österreichischen Verfassungsrechts sowie des Rechts der EMRK. Die Vermittlung und kritische Reflexion von grundrechtsdogmatischen Fragestellungen steht im Mittelpunkt. Anhand der Rechtsprechung ibs. des VfGH und des EGMR wird die Rechtsprechungspraxis zu den Grund- und Menschenrechten aufgezeigt und diskutiert. Die Kenntnisse des Grundrechtschutzes in Österreich im Rahmen des Europarates gehen über jene des Bachelorstudiums hinaus und werden vertieft.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben Studierende die Fähigkeit:
• grund- und menschenrechtliche Fragestellungen im innerstaatlichen und europäischen Zusammenhang mit vertieften Kenntnissen selbstständig zu lösen
• komplexe Fragestellungen im grund- und menschenrechtlichen Bereich zu erläutern
• die Judikatur des EGMR und des VfGH im Bereich der Grund- und Menschenrechte zu überblicken
• das Zusammenspiel der unterschiedlichen Grundrechtssysteme in Österreich, des Europarates und der EU zu verstehen
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Eingehende Vorbereitung auf die einzelnen Einheiten wird ebenso erwartet wie kontinuierliche Mitarbeit.
Die Lehrveranstaltung wird im Sinne des eingeschränkten Campusbetriebes wie folgt gestaltet:
Zu Beginn des Semesters (in KW 42) wird ein Lehrnpaket zur Verfügung gestellt, das die Inhalte der Lehrveranstaltung im Gesamten umfasst.
Es werden zu sechs Themenbereichen je ein Foliensatz, ein Lecturecast bzw. Stream (audio oder video), Lesehinweise, Entscheidungen entweder des Verfassungsgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Fragen zur Selbstkontrolle bereitgestellt (= Material zu den "Online-Einheiten").
Zu zwei Einheiten wird es ebenfalls Lesehinweise geben, die selbstständig zu erarbeiten sind (= Material zu den "Präsenz-Einheiten"). Dieses Material dient zur Vorbereitung der "Präsenz-Einheiten".
Die Einheiten der Lehrveranstaltung werden dann teilweise in Präsenz auf dem Campus (in zwei Gruppen) stattfinden. Die "Online-Einheiten" werden jeweils zum Termin der wöchentlichen Einheiten stattfinden und bestehen aus einem Online-Lernmodul (Teams-Sitzung bzw. Lecturecast). Die "Präsenz-Einheiten" finden in zwei Gruppen statt (Rotation) und werden sich mit allgemeinen Fragen der Grundrechtsdogmatik, der Grundrechtsprüfung (Prüfungsschemata) und des Grundrechtsschutzes im europäischen Menhrebenensystem (Zusammenspiel der unterschiedlichen Grundrechtsebenen EMRK, StGG, GRC usw) beschäftigen.
Im Einzelnen ergibt sich dann folgender Ablauf:
1. Einheit: Online
2. Einheit: Online
3. Einheit: Online
4. Einheit: Präsenz - Gruppe 1
5. Einheit: Präsenz - Gruppe 2
6. Einheit: Online
7. Einheit: Online
8. Einheit: Online
9. Einheit: Präsenz - Gruppe 1
10. Einheit: Präsenz - Gruppe 2
11. Einheit: Online
12. Einheit: Endklausur (online)
Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts und des Rechts der Europäischen Union, insbesondere:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Europäisches Verfassungsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
Mails mit einer Entschuldigung beim Fehlen können NUR berücksichtigt werden, wenn die LV-Nummer/LV-Leiter angeführt werden. Solche Mails werden, ohne schriftliche Bestätigung unsererseits, zur Kenntnis genommen.
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