Die Beurteilung erfolgt auf Basis einer Zwischenklausur (09.11.2020) und einer Endklausur (07.12.2020). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest 60 Minuten. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte oder sonst nicht handelsübliche Rechtstexte. Für Distanzprüfungen gelten hinsichtlich der erlaubten Hilfsmittel abweichende Bestimmungen, die separat bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken.
Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:
- Mitarbeit: 10%
- Zwischenklausur: 40%
- Endklausur: 50%
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.