Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/06/20 | 02:00 PM - 05:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/13/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/20/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | D3.0.225 |
Tuesday | 10/27/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/03/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/10/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | D3.0.225 |
Tuesday | 11/17/20 | 02:00 PM - 03:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/25/20 | 03:30 PM - 05:30 PM | Online-Einheit |
On this page:
- Contact details
- Procedure for the course when limited activity on campus
- Contents
- Learning outcomes
- Attendance requirements
- Teaching/learning method(s)
- Assessment
- Prerequisites for participation and waiting lists
- Recommended previous knowledge and skills
- Availability of lecturer(s)
- Readings
- Unit details
Die Lehrveranstaltung 1188 Strafrecht II - Strafprozessrecht findet bei einem infolge Covid-19 eingeschränkten Lehrbetrieb folgendermaßen statt:
06.10.2020 Streaming Lehrveranstaltung 1188 + 1740: Stoff
13.10.2020 Streaming Lehrveranstaltung 1188 + 1740: Stoff
20.10.2020 Präsenzeinheit in zwei Gruppen: Falllösungen mit Mitarbeitspunkten
27.10.2020 Streaming Lehrveranstaltung 1188 + 1740: Stoff
03.11.2020 Streaming Lehrveranstaltung 1188 + 1740: Stoff
10.11.2020 Präsenzeinheit in zwei Gruppen: Falllösungen mit Mitarbeitspunkten
11.11.2020 Ausgabe der Hausarbeit über LEARN
17.11.2020 Präsenz-Klausur + Abgabe der HA über LEARN
25.11.2020 Streaming Nachbesprechung: Lösung von Hausarbeit und Klausur
Jeder Termin mit Präsenzveranstaltung (20.10.2020 und 10.11.2020) wird hierbei in zwei Gruppen geteilt; die erste Gruppe arbeitet von 15 Uhr 30 bis 17 Uhr 00 und die zweite von 17 Uhr 05 bis 18 Uhr 35 im jeweils vorgegebenen Lehrveranstaltungsraum.
Bei den Präsenzveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht, jedoch ist einmaliges Fehlen erlaubt.
Im Rahmen der Präsenzveranstaltungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Lösung der Ihnen im Handout zur Verfügung gestellten Beispielsfälle. Der zugrundeliegende theoretische Stoff wird hingegen zuvor in den Streams dargestellt werden. Die Online-Einheiten werden über Youtube live gestreamt und können in der Folge jederzeit abgerufen werden. Zur Vorbereitung auf die Präsenzveranstaltungen ist es dabei unbedingt notwendig, die jeweils vorangegangenen Streams anzusehen.
Die im Syllabus für den Normalbetrieb dargestellten Beurteilungskriterien gelten auch für den eingeschränkten Lehrbetrieb.
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in den Ablauf des Strafverfahrens. Dabei werden die Grundzüge der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte, also Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren dargestellt.
Die Studenten sollten in der Lage sein, einen Strafprozess in seinen Grundzügen nachzuvollziehen, um ohne großen Aufwand in die Praxis (Gerichtsjahr; Praxis bei einem Anwalt) einsteigen zu können.
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungstermine versäumt, darf nicht zur Klausur antreten und bleibt damit ohne Abschluss.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation. Die wesentlichsten Folien des Vortrags sind für die Studenten über Learn zugänglich.
Demonstration der durchgenommenen Materienfelder anhand von Praxisbeispielen, die im Handout abgedruckt sind. Für deren richtige Lösung gibt es Mitarbeitspunkte.
Für die Mitarbeit an der Lösung der ausgegebenen, im Handout zu findenden Praxisbeispiele gibt es Punkte. Gewichtung: 10 % der Endbeurteilung
Des weiteren muss bis zum Klausurtermin eine Hausarbeit (Ausgabe ca eine Woche vor dem Klausurtermin) fertiggestellt und abgeliefert werden. Gewichtung: 20 % der Endbeurteilung.
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist die am Ende der Lehrveranstaltung zu schreibende Klausur (ein Fall, der innerhalb von 90 Minuten gelöst werden muss). Gewichtung: 70 % der Endbeurteilung
Die Hausarbeit wird zu einem Drittel und die Klausur zu zwei Dritteln gewichtet und auf dieser Basis eine vorläufige Endnote ermittelt. Ein positives Ergebnis kann durch die Mitarbeitspunkte (maximal drei werden dazu herangezogen) um höchstens einen Grad in der Notenskala verbessert werden.
Strafrecht Allgemeiner Teil und aus dem Bereich Strafrecht Besonderer Teil folgende Abschnitte: erster, dritter, sechster, siebenter, zehnter, zwölfter, dreizehnter, neunzehnter, zwanzigster, einundzwanzigster sowie zweiundzwanzigster Abschnitt des StGBs
§§ 27 - 30 SMG, §§ 35 - 37 SMG
§§ 1 - 19 JGG, §§ 27 - 29 JGG, §§ 31a - 32a JGG, §§ 35 - 43 JGG, § 46a JGG
sek-wirtschaftsstrafrecht@wu.ac.at
hschroll@wu.ac.at
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