Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 11/17/20 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/24/20 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/01/20 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/15/20 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/22/20 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 01/12/21 | 06:00 PM - 09:00 PM | Online-Einheit |
Regelung zum Lehrveranstaltungsmodus/zur Anwesenheit:
Die Lehrveranstaltung wird im Rotationsmodus als Präsenzlehre am Campus und über Distanzlehre abgehalten. LV-Teilnehmer*innen werden in zwei Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe hat im Laufe des Semesters vier Präsenzeinheiten. Bei diesen Präsenzeinheiten besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Nichterscheinen führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes.
Lehr-/Lerndesign
Im Zentrum steht die Fallbearbeitung. Von Seiten der LV-Teilnehmer*innen ist eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Diese Mitarbeit ist teilweise im Rahmen der Präsenzeinheiten sowie über learn@wu zu erbringen. Es ist zudem eine Hausarbeit zu verfassen. Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf learn@wu bereitgestellt.
Leistung(en) für eine Beurteilung
Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis einer schriftlichen Endklausur in Form einer Präsenzklausur (50% der Gesamtnote), einer Hausarbeit (40% der Gesamtnote) und der mündlichen Mitarbeit in den Präsenzeinheiten bzw der Fallbearbeitung auf learn@wu (10% der Gesamtnote).
Neue Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht
Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ künftig stärker aufeinander bezogen. Der Ablauf soll künftig strukturierter sein, um die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran wird sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anschließen. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.
Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ widmet sich dem materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht. Sie baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, die am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Stil einer Vorlesung zum Ziel haben. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben.
Ziel ist es, auf den Grundlagen der Hauptvorlesungen aufbauend, die Kenntnisse zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrechts selbständig auszuarbeiten. Die LV dient darüber hinaus zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Von Seiten der Studierenden wird eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich.
Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Im Zentrum steht die Fallbearbeitung. Von Seiten der Studierenden ist eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Es ist zudem eine Hausarbeit zu verfassen. Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf learn@wu bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis der schriftlichen Endklausur (50 % der Gesamtnote), einer Hausarbeit (40 % der Gesamtnote) und der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten (10 %).
Es besteht Anwesenheitspflicht; wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, kann die Lehrveranstaltung nicht positiv abschließen. Die Enklausur muss für den positiven Abschluss der LV positiv absolviert werden.
Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase.
Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder, ab damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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