Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 01/11/21 | 04:00 PM - 07:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 01/12/21 | 10:00 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 01/13/21 | 04:00 PM - 07:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/14/21 | 10:00 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
On this page:
- Contact details
- Procedure for the course when limited activity on campus
- Contents
- Learning outcomes
- Attendance requirements
- Teaching/learning method(s)
- Assessment
- Prerequisites for participation and waiting lists
- Recommended previous knowledge and skills
- Availability of lecturer(s)
- Readings
- Unit details
- Additional information on MyLEARN.
Bei weiterhin eingeschränktem Campusbetrieb ist folgender alternativer Ablauf für diese LV geplant:
Die gesamte Lehrveranstaltung wird im Distanzmodus (voraussichtlich über MS Teams) abgehalten.
Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich mit Schwerpunktsetzung beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung/Sozialhilfe, Sozialentschädigung/Versorgung und Pflegegeld.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.
3. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Anwendung der erworbenen Fachkenntnisse auf konkrete Fallbeispiele.
5. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP Grundzüge des Sozialrechts).
Es besteht keine Anwensenheitspflicht. Sie können sich unabhängig von einer Anmeldung zur Lehrveranstaltung für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden. Eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist jedoch insb. im Hinblick auf den Zugang zu den verwendeten Unterlagen ratsam.
Systematische Vermittlung des Lehrstoffes durch begleitende Power Point Präsentationsfolien der Lehrveranstaltungsleiterin. Eine aktive Teilnahme der Studirenden durch Fragen und Diskussionsbeiträge ist ausdrücklich erwünscht. Bei Bedarf erfolgen auch praktische Hinweise zur erfolgreichen Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP in Form eines MC-Tests.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient insbesondere der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen (Großprüfungen) abgehalten wird.
Für die Anmeldung zur LVP ist der vorherige Besuch der Vorlesung nicht erforderlich.
Informationen zur Prüfung:
Die Prüfung findet als Multiple-Choice-Test statt und umfasst sowohl Fallbeispiele als auch Fragen. Bei der Prüfung dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Im Zuge der Prüfung werden keine Teilpunkte vergeben. Bei Fragen mit mehreren Punkten können nur entweder alle oder kein Punkt erzielt werden.
Notenschlüssel: insgesamt 40 Punkte
Genügend: ab 50% = 20 - 25 Punkte
Befriedigend: ab 65% = 26 - 31 Punkte
Gut: ab 80% = 32 - 36 Punkte
Sehr gut: ab 90% = 36 - 40% Punkte
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).
Die Power Point Präsentation der Lehrveranstaltungsleiterin ist auf Learn@WU unter "Dateiablage" abrufbar.
Unit | Date | Contents |
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1 | Einführung Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG); Erläuterung der verschiedenen Sicherungsmodelle Abgrenzung der Begriffe "Sozialrecht" und "Sozialversicherungsrecht"; Zum Sozialversicherungsrecht: Erläuterung von sozialen Risiken und Grundfunktion der Sozialversicherung; Hinweise auf "Meilensteine" in der historischen Entwicklung des Sozialversicherungsrechts in Österreich; Erörterung begriffsbestimmender Merkmale des Sozialversicherungsrechts. Überblick über die Organisation der Sozialversicherung. Versicherungszweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und ergänzende Arbeitslosenversicherung (AlV) nach dem AlVG; Durchführung durch SV-Träger und AMS; Versicherungsverhältnis: Pflichtversicherung nach dem ASVG. Schwerpunkt beim Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG) und von "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). |
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2 | Fortsetzung Versicherungsverhältnis: Pflichtversicherung nach dem ASVG. Schwerpunkt beim Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG) und von "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). Leistungsrecht: Teilgebiete, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen der Sozialversicherung am Beispiel des ASVG. Krankenversicherung (KV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel des ASVG. |
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3 | Unfallversicherung (UV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Unfallversicherung am Beispiel des ASVG; Skizzierung der Legalzession (einschließlich Regress) und des Dienstgeberhaftungsprivilegs. Pensionsversicherungsrecht (PV): Skizzierung von Aufgaben, Versicherungsfällen und ausgewählten Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) und ASVG; |
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4 | Arbeitslosenversicherung (AlV): Skizzierung von Aufgaben, Anwendungsbereich und ausgewählten Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem AlVG. Skizzierung des Verfahrens in Sozialrechtssachen. Skizzierung des Pflegewesens in Österreich (insb Bundes-Pflegegeld und Infrastruktur). Skizzierung von Mindestsicherung/Sozialhilfe und Familienleistungen
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