Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. aktive mündliche Mitarbeit (20%)
2. selbständige Ausarbeitung von zugewiesenen EUGH-Entscheidungen und Präsentation (30%)
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung in der letzten Einheit (50%).
Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Ausarbeitung der EUGH-Entscheidung samt deren Präsentation gut sein und eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen.