Die Vorlesungs-Einheiten dieser Lehrveranstaltung werden im Distanzmodus abgehalten.
Der Übungsteil dieser VUE würde im Präsenzmodus abgehalten, da die Räumlichkeiten genügend Platz für min. 30 Studierende bieten.Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/13/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/14/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/20/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/21/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/27/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/28/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/03/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/04/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/10/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/11/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/17/20 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/25/20 | 08:00 AM - 10:00 AM | Online-Einheit |
Thursday | 12/10/20 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/15/20 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 12/17/20 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/07/21 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 01/12/21 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/14/21 | 01:00 PM - 03:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 01/27/21 | 01:00 PM - 03:45 PM | Online-Einheit |
Friday | 02/26/21 | 01:30 PM - 03:45 PM | Ort nach Ankündigung |
On this page:
- Contact details
- Procedure for the course when limited activity on campus
- Contents
- Learning outcomes
- Attendance requirements
- Teaching/learning method(s)
- Assessment
- Prerequisites for participation and waiting lists
- Recommended previous knowledge and skills
- Availability of lecturer(s)
- Other
- Readings
- Unit details
Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsschutzrecht
- Berufsverbandsrecht
- Kollektivvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht und
- Arbeitskampfrecht
- Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
- Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
- Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
- Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
- Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
- Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen
Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
In Anbetracht, dass der Vorlesungsteil dieser Lehrveranstaltung im Distanzmodus stattfindet entfällt dort die Anwesenheitskontrolle.
Im Übungsteil muss die Anwesenheit mindestens 80 % betragen.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes - das Österreichische Arbeitsrecht - erfolgt in einer theoretischen Einführung im Rahmen einer gemeinsamen Vorlesung für alle im Pflichtfach Arbeitsrecht angebotenen Parallel-Lehrveranstaltungen (Vorlesungsteil zu Beginn der Lehrveranstaltung, rund 32 Std, 16 Lehrveranstaltungseinheiten).
Anschließend an den Vorlesungsteil werden die jeweiligen Themenbereiche in kleinen Gruppen (Übungsteil, 12 Std. bzw 4-6 Lehrveranstaltungseinheiten, zu jeweils 60 Personen) anhand von praktischen Fallbeispielen unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur, vertieft.
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
- Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil (MC-Test)
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen)
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 120
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
ab 106 Punkten = Sehr gut
ab 91 Punkten = Gut
ab 76 Punkten = Befriedigend
ab 61 Punkten = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 30 Punkte; positiv ab 15 Punkten
Endklausur = max 90 Punkte; positiv ab 46 Punkten; bei negativer Beurteilung der Endklausur (aber mindestens 9 erreichten Punkten) zweiter Antritt möglich.
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 40 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 61 Punkte in der VUE erreicht werden. Bei einer negativen Beurteilung der Endklausur haben Sie das Recht die Endklausur zu wiederholen. Im Falle eines zweiten Antritts zur Endklausur ist jedoch zu beachten, dass immer das Ergebnis des zweiten Antritts gezählt wird, dh es kann auch zu einer Verschlechterung der Gesamtbeurteilung der VUE kommen.
Allfällige Mitarbeit wird nur bei positiver Beurteilung aufgrund der schriftlichen Teilleistungen gezählt und kann bei Zwischennoten den Ausschlag geben.
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht) verwendet werden
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Die aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdenden Plätze werden im Anschluss an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben.
Grundkenntnisse des Privatrechts (insb des Vertragsrechts), des öffentlichen Rechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).
Hinsichtlich der Anwesenheitsregelungen für diese Lehrveranstaltung gilt Folgendes: Anwesenheitspflicht im Vorlesungsteil 60 %, die Anwesenheit im Übungsteil muss mindestens 80 % betragen.
Bezüglich der Lehrbücher und der Gesetzessammlung (FlexLex oder Kodex) können Sie gerne zwischen den angegebenen, jeweils als Referenzliteratur bezeichneten Bücher wählen. Ein rechtzeitiges Ausborgen in der Bib wird empfohlen.
Unit | Date | Contents |
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1 | Übungsteil: gemeinsames Lösen von Übungsfällen Themen: Arbeitsvertrag (Abgrenzung, Begründung, Ausgestaltung); Beginn Kollektivvertragsrecht Fälle 1 bis 7 |
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2 | Übungsteil : gemeinsames Lösen von Übungsfällen Themen: Fortsetzung Kollektivvertragsrecht (va Inhalt, Kollision); Betriebsverfassung (Betrieb, Betriebsratswahl, Betriebsvereinbarung) Fälle 7 (Fortsetzung) bis 12 |
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3 | Übungsteil : gemeinsames Lösen von Übungsfällen Themen: Aspekte des Arbeitsvertragsinhalts: Versetzung, Betriebsübergang, Entgeltfortzahlung, Urlaub, betriebliche Übung, Arbeitszeit, Dienstnehmerhaftung Fälle 13 bis 21 |
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4 | Übungsteil: gemeinsames Lösen von Übungsfällen Thema: Beendigung von Arbeitsverträgen und Rechtsfolgen Fälle 22 bis 27 |
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5 | Endklausur |
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