Diese Lehrveranstaltung vereinigt die 2 zweistündigen Lehrveranstaltungen des alten Studienplans, nämlich die LV "Grundlagen des Europäsichen Arbeits- und Sozialrechts" und die LV "Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht" und kombiniert die Konzepte der zwei früheren Lehrveranstaltungen.
Die Lehrveranstaltung besteht dementsprechend aus zwei Teilen. In den ersten Einheiten werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gemeinsam aufgearbeitet (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Betriebsübergang, Massenentlassung, Mutterschutz, etc). Es werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL) erörtert und Fallbeispiele besprochen.
Der zweite Teil der Lehrveranstaltung umfasst die gemeinsame Aufarbeitung ausgewählter Rechtsprobleme im Bereich des europäischen Arbeits- und Sozialrechts. Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden aktuelle Entscheidungen des EuGH, EGMR und OGH analysiert und der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL und deren Umsetzung in das nationale Recht) erörtert.
Der Stoff soll von den Studierenden entweder allein oder in Kleingruppen bearbeitet und in Form von Referaten präsentiert werden. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene und die Analyse ausgewählter Judikatur. Darüber hinaus hat jeder Referent bzw die Referatsgruppe eine schriftliche Ausarbeitung über ihr Referatsthema zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von allfälligen Fragen dient.