Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/07/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/14/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/21/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/28/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/04/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/11/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/25/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/02/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/09/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/16/20 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 01/13/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
On this page:
- Contact details
- Procedure for the course when limited activity on campus
- Contents
- Learning outcomes
- Attendance requirements
- Teaching/learning method(s)
- Assessment
- Prerequisites for participation and waiting lists
- Recommended previous knowledge and skills
- Availability of lecturer(s)
- Other
- Readings
- Unit details
- Inhalte der Lernplattform
Die PI Europarecht wird im WS 2020/21 grundsätzlich im Distanzmodus abgehalten:
- Die Lehrveranstaltungseinheiten werden zum im Syllabus vorgesehenen Termin als Online-Einheiten über Microsoft Teams abgehalten.
- Zwischen- und Endklausur werden nach Möglichkeit in Präsenzform am Campus abgewickelt. Ob und in welcher genauen Form diese stattfinden, wird gesondert bekanntgegeben.
Im Hinblick auf die Anwesenheit gilt die allgemeine „Regelung der Anwesenheit“.
Genauere Informationen werden im Zuge der ersten Lehrveranstaltungseinheit mitgeteilt.
• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen
• Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung
• Wirtschafts- und Währungsunion
• Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
• Vertiefung: Europäisches Wettbewerbsrecht
• Diskussion aktueller Judikatur
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren zu jeweils 100 Punkten, von denen die erste zur Semestermitte (11.11.2020) und die zweite am Semesterende (13.01.2021) stattfindet. Jede der Klausuren ist mit 50% der Gesamtnote gewichtet. Durch aktive mündliche Mitarbeit sind 10 Zusatzpunkte zu erlangen (1 Punkte pro Einheit, in besonderen Fällen 2 Punkte pro LV-Einheit, maximal 10 Zusatzpunkte).
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-49,5 Nicht genügend, 50-60 Punkte Genügend, 60,5-74,5 Punkte Befriedigend, 75-84,5 Punkte Gut, 85-100 Punkte Sehr gut.
Die Vergabe allfällig frei werdener Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.
Neben den oben genannten Lernbehelfen werden natürlich auch die einschlägigen Rechtstexte (insbesondere EUV und AEUV einschließlich der Protokolle usw. und der Grundrechtecharta samt Erläuterungen) benötigt, welche jedenfalls im Kodex Europarecht abgedruckt sind. Die für die zweite LV-Hälfte benötigten Sekundärrechtsakte und sonstigen Materialien sind in der FlexLex-Gesetzessammlung "Europarecht" abgedruckt. Selbst ausgedruckte Rechtstexte dürfen bei den Klausuren ausnahmslos nicht verwendet werden.
LV-Folien sind auf Learn@WU unter dem Menüpunkt „Lernaktivitäten“ verfügbar. Dort finden Sie auch wöchentlich aktualisierte weiterführende Inhalte in Form von Urteilen im Originalwortlaut, Zeitschriften- und Zeitungsartikeln, Videos, Hintergrundberichten usw. Diese Inhalte, die als solche nicht Teil des Prüfungsstoffs sind, sollen besonders Interessierten eine vertiefte Befassung mit den Inhalten der LV und mit aktuellen Entwicklungen ermöglichen.
Unit | Date | Contents |
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1 | Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem
Streinz § 10; Pechstein Kap. F |
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2 | EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen I
Streinz § 11, Abschnitte I.-III. und VI.; Pechstein Kap. G.I-II |
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3 | EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen II
Streinz § 11, Abschnitt IV.; Pechstein Kap. G.III-V |
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4 | EU-Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen III
Streinz § 11, Abschnitt V.; Pechstein Kap. G.VI |
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5 | WWU: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Streinz § 15 |
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6 |
Erste Klausur
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7 | Wettbewerbsrecht I: Beihilferecht
Streinz § 14, Abschnitte VI.-VII.; Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 354-364; Pechstein Kap. H.V |
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8 | Wettbewerbsrecht II: Kartell- und Missbrauchsverbot
Streinz § 14, Abschnitte I.-V.; Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 301-350; Pechstein Kap. H.I-III |
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9 | RFSR I: Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen
Streinz § 13; Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 179-182, 194-200 |
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10 | RFSR II: Migrationsrecht
Streinz § 13; Thalmann in Klamert, EU-Recht2 (2018) 182-192 |
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11 | Zweite Klausur
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