Vortrag, gemeinsames Erarbeiten und Diskussion von Lösungsvorschlägen zu Beispielen, Selbststudium, interaktive Gestaltung durch laufende Diskussion zwischen Vortragenden und Studierenden.
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 03/04/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/11/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/18/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/25/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/08/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/15/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/22/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/29/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 05/06/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 05/20/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 05/27/21 | 05:30 PM - 08:30 PM | Online-Einheit |
Friday | 05/28/21 | 03:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Die Lehrveranstaltung befasst sich mit dem Recht der Massenmedien (Medienrecht) sowie dem Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste (Telekommunikationsrecht).
Im Bereich Medienrecht werden unterschiedliche für die Massenmedien relevante Rechtsgebiete auf europäischer und nationaler Ebene behandelt, mit den Schwerpunkten Grundrechtsschutz (Meinungs- und Medienfreiheit; Persönlichkeitsschutz), Fragen des europäischen Binnenmarkts und des Wettbewerbs, Regulierung audiovisueller Mediendienste (insb Hörfunk und Fernsehen) einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Behördenorganisation und Aufgaben der Rechtsaufsicht.
Im Bereich Telekommunikationsrecht werden - vor dem Hintergrund des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Fragen des Marktzutritts, des einschlägigen Technikrechts und der Infrastrukturvoraussetzungen (insbesondere Frequenzen, Kommunikationsparameter, Wege- bzw Leitungsrechte, Funkanlagen- und Endgeräterecht), der sektorspezifischen Wettbewerbsregulierung, des Universaldienstes, des Schutzes der Nutzer und des Telekommunikations-Datenschutzes sowie der besonderen Behördenorganisation behandelt.
"Konvergente" Themen aus beiden Bereichen sind etwa die Behördenorganisation oder die Netzneutralität.
In der Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden Kenntnisse des europäischen und österreichischen Kommunikationsrechts, die sie in die Lage versetzen, die Besonderheiten des "Regulierungsrechts" als einer besonderen Ausprägung des öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsrechts zu verstehen. Zudem wird das Wissen um die Grundrechte, die für die massenmediale Kommunikation von besonderer Bedeutung sind erweitert und gefestigt. Das Spannungsfeld, in welchem sich Normsetzung und Verfolgung demokratie-, kultur- und wettbewerbspolitischer Zielsetzung befindet, wird verdeutlicht.
Die Lehrveranstaltung wird - bis auf weiteres - ausschließlich in Fernlehre über MS Teams zu den vorgesehenen Terminen abgehalten werden. Der entsprechende Link wird den für die LV angemeldeten Studierenden zeitgerecht bekannt gegeben. Wie sich im vergangenen Semester gezeigt hat, lässt sich bei entsprechender Mitwirkung der Studierenden die Lehrveranstaltung interaktiv gestalten, sodass in der jeweiligen Einheit Mitarbeitsleistungen erbracht, aber auch Diskussionen ermöglicht werden können. Es wird ersucht, dass die Studierenden nach Möglichkeit mit eingeschalteter Kamera online sind. Es besteht (digitale) Anwesenheitspflicht, sollten Sie sich für eine Einheit (bis zu 2x möglich) entschuldigen wollen, bitte eine email vorab an matthias.traimer@bka.gv.at.
Voraussichtlich mündliche Online-Prüfung am Ende des Semesters (60%), Mitarbeit in der Lehrveranstaltung (20%), freiwillige schriftlich auszuarbeitende Aufgabenstellungen (20%)
Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen im Rahmen des Master-Studiums Wirtschaftsrecht.
Via LPIS sind Anmeldungen für 30 Personen möglich. Bis zu 10 weitere Personen werden aus der Warteliste - in Reihenfolge der Warteliste, sofern am Beginn der ersten Einheit digital anwesend - aufgenommen (für die erste Einheit bekommen daher die ersten 20 Personen der Warteliste den link zur digitalen Teilnahme zugesendet).
Eine höhere Anzahl an Studierenden ist leider auf Grund des Charakters einer PI-Veranstaltung, in welcher auf mündliche Mitwirkung, noch dazu in digitaler Form, besonderer Wert gelegt wird, nicht möglich. Ich ersuche um Verständnis.
Grundrechte - Art 8 und Art 10 EMRK, Art 11 GRC - empfohlen wird das Studium einschlägiger Kommentarliteratur.
Grundlagen des europäischen Beihilferechts (Art 107 AEUV); DAWI (Art 106 AEUV)
Grober Überblick über die Regelungsgebiete der folgenden Rechtsgrundlagen: Mediengesetz, ORF-G, AMD-G, PrR-G; Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie und RL über den Kodex zur elektronischen Kommunikation
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