Durch die universitäten Richtlinien und Maßgaben der Bundesregierung zu Corona/Covid-19 derzeit (Januar '21) bis auf Widerruf aufgehoben.
Im Falle eines Widerrufs:
Gemäß Richtlinien des VR Lehre und des Programmmanagements (siehe auch Prüfungsordnung):
Prüfungsimmanente LV (PI): "Für das Mindestausmaß studentischer Anwesenheitspflicht gelten folgende Richtwerte [...]: volle Anwesenheitspflicht: mind. 80 Prozent der gesamten angekündigten Zeit für die LV-Einheiten"
Nähere Informationen im Seminar.