Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 03/12/21 | 01:00 PM - 02:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 03/17/21 | 10:00 AM - 11:30 AM | Online-Einheit |
Friday | 03/19/21 | 01:30 PM - 04:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 03/23/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 03/30/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 04/20/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Friday | 04/23/21 | 11:30 AM - 01:00 PM | Online-Einheit |
Friday | 04/30/21 | 01:00 PM - 02:30 PM | Online-Einheit |
Monday | 05/03/21 | 09:00 AM - 10:30 AM | Online-Einheit |
Monday | 05/10/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 05/18/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 05/25/21 | 06:00 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Friday | 06/11/21 | 01:00 PM - 02:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 06/16/21 | 10:00 AM - 11:30 AM | Online-Einheit |
Friday | 06/18/21 | 05:30 PM - 08:00 PM | Online-Einheit |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich in Grundzügen mit dem Bankvertragsrecht (insb. Garantie etc), dem Zahlungsverkehr, dem Recht der Kreditbesicherung sowie den Grundzügen des Versicherungsvertragsrechts. Die genauen Inhalte zu den einzelnen Einheiten werden im Laufe des Semesters ergänzt. Den Zugang zu den MS Teams Vorträgen erhalten Sie zeitgerecht vor der LV.
Fr | 12.03. | YouTube (Prüfungsfall Jän. 21 + Q&A) |
Mi | 17.03. | YouTube (Q&A) |
Fr | 19.03. | 1. Prüfungstermin (online) |
Di | 23.03. | MS Teams (Grundsätze des Kreditvertragsrecht insb. Verzinsung/Zinsanpassung) |
Di | 30.03. | MS Teams (Klauselkontrolle) |
Di | 20.04. | MS Teams |
Fr | 23.04. | YouTube ( Prüfungsfall März 21 + Q&A) |
Fr | 30.04. | YouTube (Q&A) |
Mo | 03.05. | 2. Prüfungstermin (Online, Open Book) |
Mo | 10.05. | MS Teams (Akkreditiv u. Garantie - Grundlagen) |
Di | 18.05. | MS Teams |
Di | 25.05. | MS Teams (Q&A) |
Fr | 11.06. | YouTube (Prüfungsfall Mai 21 inkl. Q&A) |
Mi | 16.06. | YouTube (Q&A) |
Fr | 18.06. | 3. Prüfungstermin (Online, Open Book) |
Nach dem Besuch der Lehrveranstaltung verfügen die Studierenden über entsprechende Kompetenzen, ausgewählte bankvertragsrechtliche Rechtsprobleme einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen und weisen ein Verständnis für die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts auf.
Es besteht keine Anwesenheitspflicht.
! Die Einheiten über MS Teams werden nicht aufgezeichnet !
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich online statt.
Zum bereits abrufbaren Lehrinhalts-Programm auf YouTube gibt es dieses Semester zusätzlich Einheiten zu den im Syllabus genannten Terminen. Ein Teil der Einheiten wird in Form von Q&A-Einheiten auf YouTube abgehalten. Die restlichen Einheiten finden als Vertiefungseinheiten auf MS Teams statt. Auf welcher Plattform die jeweiligen Termine stattfinden, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Prüfungsmodus und Beurteilung:
Die Prüfung der LVP Bankvertrags- und Versicherungsvertragsrecht dauert 90 Minuten. Als Richtwert sollten Sie 30 Minuten für Versicherungsvertragsrecht und 60 Minuten für Bankvertragsrecht einplanen. Beide Prüfungsteile werden gemeinsam ausgeteilt (bei online-Prüfungen: sind zugleich online abrufbar).
Beide Teile werden in Form von Fällen und ggf Theoriefragen abgeprüft. Der bankvertragsrechtliche Teil wird erst korrigiert, wenn der versicherungsvertragsrechtliche Teil positiv bewertet wurde. Für eine positive Note müssen beide Prüfungsteile für sich positiv absolviert werden (je über 50%). Der versicherungsvertragsrechtliche Teil zählt ein Drittel, der bankvertragsrechtliche Teil zwei Drittel der Gesamtnote. Es gilt folgender Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Erlaubte Hilfsmittel bei Präsenzprüfungen:
Bei der Prüfung dürfen ausschließlich gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden! Gesetzestext, der nicht in der aktuellen Auflage des Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt ist, wird gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung genau kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei entsprechendem Verdacht wird zusätzlich ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.
Erlaubte Hilfsmittel bei Online Prüfungen:
Die Online-Prüfung wird in Form von Open-Book abgehalten. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Gesetzestexte, sondern zB auch das RIS, Lehrbücher, Kommentare sowie Ihre Notizen sowohl in digitaler als auch in analoger Form verwenden dürfen. Selbstverständlich müssen Sie die Prüfung jedoch eigenständig absolvieren. Untersagt sind also jegliche Hilfestellungen durch andere Personen. Digitale Unterlagen dürfen Sie nur auf dem Laptop/Computer verwenden, auf dem Sie die Prüfung absolvieren. Die Verwendung von Handys, iPads, Kopfhörern und weiteren Bildschirmen ist ausnahmslos verboten.
Prüfungstermine für das Sommersemester 2021:
- 19.03.2021 13:30 Uhr (online)
- 03.05.2021 08:00 Uhr (online)
- 18.06.2021 17:30 Uhr (Prüfungsmodus wird noch bekanntgegeben)
Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse der zivilrechtlichen Grundlagen. Diese sind im Bankvertragsrecht insbesondere:
- Vertragsabschluss
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Auftragsvertrag
- Anweisung
- Kredit und Verbraucherkredit
- Kreditsicherheiten
- Interzedentenschutz
- Garantie
Die Prüfung wird dreimal pro Semester abgehalten. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt gesondert über LPIS. Bitte bringen Sie zur Identitätskontrolle Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichem Lichtbildausweis mit.
Die Lehrveranstaltung Fallstudien im Bankvertragsrecht und Kreditsicherung von Dr. Fichtinger dient als begleitender Übungskurs. Darin wird die Falllösungstechnik nach Anspruchsgrundlagen anhand von Fällen erlernt und vertieft. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, komplexe bankvertragliche Fälle nach Anspruchsgrundlagen zu lösen und materielle und formelle Anspruchsvoraussetzungen folgerichtig zu prüfen.
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