Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/02/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 03/09/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 03/17/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 03/23/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 04/13/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 04/21/21 | 03:30 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 04/27/21 | 03:30 PM - 05:15 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 05/05/21 | 03:30 PM - 04:30 PM | Online-Einheit |
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in den Ablauf des Strafverfahrens. Dabei werden die Grundzüge der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte, also Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren dargestellt.
Die Studenten sollten in der Lage sein, einen Strafprozess in seinen Grundzügen nachzuvollziehen, um ohne großen Aufwand in die Praxis (Gerichtsjahr; Praxis bei einem Anwalt) einsteigen zu können.
Die Lehrveranstaltung 5589 Strafrecht II - Strafprozessrecht findet bei einem infolge Covid-19 eingeschränkten Lehrbetrieb folgendermaßen statt:
02.03.2021 Streaming Lehrveranstaltung 4928 + 5589: Stoff
09.03.2021 Streaming Lehrveranstaltung 4928 + 5589: Stoff
16.03.2021 MS-Teams-Einheit in zwei Kleinruppen: Falllösungen mit Mitarbeitspunkten
23.03.2021 Streaming Lehrveranstaltung 4928 + 5589: Stoff
13.04.2021 Streaming Lehrveranstaltung 4928 + 5589: Stoff
20.04.2021 MS-Teams-Einheit in zwei Kleinruppen: Falllösungen mit Mitarbeitspunkten
21.04.2021 Ausgabe der Hausarbeit über MYLEARN
27.04.2021 Abgabe der Hausarbeit über MYLEARN + Klausur
05.05.2021 Streaming Nachbesprechung: Lösung von Hausarbeit und Klausur
Jeder Termin mit MS-Teams-Einheit (17.03.2021 und 21.04.2021) wird hierbei entsprechend den gebildeten zwei Gruppen geteilt; die erste Gruppe arbeitet von 15 Uhr 20 bis 17 Uhr 00 und die zweite von 17 Uhr 00 bis 18 Uhr 40 über MS-Teams. Die Einteilung der beiden Gruppen erfolgt eine Woche vor der ersten MS-Teams-Einheit.
Bei den MS-Teams-Einheiten herrscht Anwesenheitspflicht, jedoch ist einmaliges Fehlen erlaubt.
Im Rahmen der MS-Teams-Einheiten liegt das Hauptaugenmerk auf der Lösung jener Beispielsfälle, die im Handout zu finden ist, das Ihnen im am Beginn der Vorlesung über MYLEARN zugänglich ist. Der dafür zugrunde liegende theoretische Stoff wird hingegen zuvor in den Streams dargestellt. Die Online-Einheiten werden über Youtube live gestreamt und können in der Folge jederzeit abgerufen werden. Zur Vorbereitung auf die MS-Teams-Einheiten ist es daher unbedingt notwendig, die jeweils vorangegangenen Streams anzusehen und zu verarbeiten.
Die im Syllabus genannten Beurteilungskriterien gelten auch für den dargestellten eingeschränkten Lehrbetrieb.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation in Streamingeinheiten. Die wesentlichsten Folien des Vortrags sind für die Studenten über MYLEARN zugänglich.
Demonstration der durchgenommenen Materienfelder anhand von Praxisbeispielen, die im Handout abgedruckt sind und die in den beiden MS-Teams-Einheiten besprochen werden. Für deren richtige Lösung gibt es bei den MS-Teams-Einheiten Mitarbeitspunkte.
Für die Mitarbeit an der Lösung der ausgegebenen, im Handout zu findenden Praxisbeispiele gibt es Punkte. Gewichtung: 10 % der Endbeurteilung
Des weiteren muss bis zum Klausurtermin eine Hausarbeit (Ausgabe ca eine Woche vor dem Klausurtermin) fertiggestellt und abgeliefert werden. Gewichtung: 20 % der Endbeurteilung.
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist die am Ende der Lehrveranstaltung zu schreibende Klausur (ein Fall, der innerhalb von 90 Minuten gelöst werden muss). Gewichtung: 70 % der Endbeurteilung
Die Hausarbeit wird zu einem Drittel und die Klausur zu zwei Dritteln gewichtet und auf dieser Basis eine vorläufige Endnote ermittelt. Ein positives Ergebnis kann durch die Mitarbeitspunkte (maximal drei werden dazu herangezogen) um höchstens einen Grad in der Notenskala verbessert werden.
Strafrecht Allgemeiner Teil und aus dem Bereich Strafrecht Besonderer Teil folgende Abschnitte: erster, dritter, sechster, siebenter, zehnter, zwölfter, dreizehnter, neunzehnter, zwanzigster, einundzwanzigster sowie zweiundzwanzigster Abschnitt des StGBs
§§ 27 - 30 SMG, §§ 35 - 37 SMG
§§ 1 - 19 JGG, §§ 27 - 29 JGG, §§ 31a - 32a JGG, §§ 35 - 43 JGG, § 46a JGG
sek-wirtschaftsstrafrecht@wu.ac.at
hschroll@wu.ac.at
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