Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- die Anwendung der unterschiedlichen Methoden der Rechtswissenschaft zu beherrschen;
- insb die verschiedenen Regeln für die Auslegung von Rechtsnormen zu kennen und richtig anzuwenden;
- den sicheren Umgang mit der Recherche in rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen sowie die Suche in juristischen Fachbibliotheken zu beherrschen;
- die Struktur, insb den systematischen Aufbau einer Bachelorarbeit zu kennen;
- einen korrekten Anmerkungsapparat zu erstellen, insb die einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln zu kennen und richtig anzuwenden;
- die für eine Bachelorarbeit notwendigen Verzeichnisse (insb Literaturverzeichnis) zu erstellen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- die eigenständige Auseinandersetzung mit der rechtswissenschaftlichen Arbeitstechnik;
- die korrekte Herangehensweise an die Abfassung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit (Themenwahl, Strukturierung, Organisation des Bearbeitungsablaufs usw).