Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/03/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/04/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 03/10/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/11/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 03/17/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/18/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 03/24/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 03/25/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 04/14/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/15/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 04/21/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 04/22/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 05/05/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 05/06/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 05/19/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 05/20/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 06/02/21 | 08:00 AM - 10:00 AM | Online-Einheit |
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Die LV vermittelt den Studierenden ein umfassendes Bild des europäischen Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz und Bezügen zum österreichischen Recht. Diese Lehrveranstaltung baut auf den Kenntnissen im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht auf.
Die Lehrveranstaltung hat zwei Teile. Im Theorieteil wird der Stoff besprochen und die Rechtsprechung analysiert. Im zweiten Teil werden ausgewählte Urteile des EuGH vertiefend behandelt. Die Student*innen arbeiten diese selbstständig aus und präsentiert sie.
- Vertiefte Kenntnisse des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seiner Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage;
- Fähigkeit zur Analyse und Strukturierung der einschlägigen EuGH-Judikatur im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts;
- Selbständige Aufarbeitung und Lösung auch schwieriger Rechtsfragen des Arbeits- und Sozialrechts mit Bezug zum EU-Recht;
- Fähigkeit komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in einem Vortrag präzise darzustellen.
Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Die duchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der LV. Werden zwei oder mehr Einheiten versäumt, sind berücksichtigungswürdige Gründe nachzuweisen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Diese dreistündige Lehrveranstaltung des neuen Studienplans vereinigt zwei zweistündige Kurse des alten Studienplans, nämlich die LV „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und die LV „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. Die Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte dieser beiden früheren Lehrveranstaltungen und besteht dementsprechend aus zwei Teilen. In den ersten Einheiten werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gemeinsam aufgearbeitet (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit und Mindesturlaub, Betriebsübergang, Massenentlassung, Sozialrechtskoordinierung etc). Dabei werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL) erörtert und Fallbeispiele besprochen. Die Studierenden müssen für die jeweiligen Einheiten Fallbeispiele aufgrund des vorher besprochenen Stoffs eigenständig lösen. Diese Fälle werden in den Einheiten gemeinsam besprochen.
In den darauf folgenden Einheiten präsentieren die Studierenden ausgewählte Spezialfragen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, die sie selbständig aufgearbeitet haben, in einem Referat. Die Schwerpunkte des Referats bilden die Analyse ausgewählter Judikatur und die Darstellung der verschiedenen Meinungen zu Problembereichen in der Fachliteratur. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe mit dem Ziel einer genaueren Problemanalyse und der Beantwortung allfälliger Fragen.
Dieser Teil der LV zielt neben der Vertiefung in einem Spezialgebiet und dem Gewinnen von Fachkenntnissen auch auf die Übung der Haltung eines Kurzreferats ab. Jeder Vortrag wird durch die Mitstudierenden anhand einheitlicher und vorher bekannt gegebener Kriterien bewertet. Diese Peer-Review dient ausschließlich dem Ziel, den Studierenden Rückmeldung zu geben, wie das Referat auf die StudienkollegInnen wirkte und von ihnen wahrgenommen wurde. Die studentischen Bewertungen haben keinen Einfluss auf die Notenbildung. Die LV-Leiterin gibt anschließend umschreibend ihre Bewertung den Vortragenden kund.
In der letzten Einheit findet die Klausur über den Gesamtstoff der PI statt.
Neben der Klausur werden auch die Mitarbeit und das Referat bewertet. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Mitarbeit ist sowohl im Theorie- als auf im Referatsteil erforderlich.
Die Endnote setzt sich demnach aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit (insb. im Zuge der Falllösung) und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20% / 20 Punkte).
2. Ein 15-minütiges Referat (inkl Abgabe eines Thesenpapiers), gefolgt von einer Diskussion (30% / 30 Punkte).
3. Klausur (50% / 50 Punkte).
Für eine positive Beurteilung der LV ist grundsätzlich eine positive Klausur erforderlich. Ausnahmsweise ist auch bei negativer Klausur eine positive Beurteilung möglich, wenn ein Genügend knapp versäumt wurde, kontinuierlich mitgearbeitet wurde und auch das Referat eindeutig positiv zu beurteilen ist. In diesem Fall werden auch die Punkte einer negativen Klausur für die Gesamtbeurteilung gezählt.
Die Klausur ist ab 26 Punkten positiv.
Gesamtnotenschlüssel:
53 – 64 Pkt = Genügend
65 – 76 Pkt = Befriedigend
77 – 88 Pkt = Gut
89 – 100 Pkt = Sehr gut
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach "first come, first served". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdende Plätze können in der ersten Einheit von der LV-Leiterin an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts voraus. Kenntnisse im Bereich des Europarechts sind von Vorteil.
Nach der LV bzw jederzeit per E-Mail (arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at)
Sollte ein Präsenzunterricht im SoSe 2021 nicht möglich sein:
- Die Vortrags-Einheiten werden im Distanzmodus über MS Teams abgehalten. Die Anwesenheitspflicht entfällt. Die mündliche Mitarbeit kann durch MC-Fragen auf LEARN ergänzt werden.
- Auch die Referate sind über MS-Teams zu halten. Die Thesenpapiere sind rechtzeitig auf LEARN hochzuladen.
- Anstelle der Mitarbeit im Zuge der Diskussion der Referate können bis zu 10 Punkte durch Abgabe eines "Referatstagebuchs" mit Feedback zu den Referaten und Stellungnahme zu den gestellten Diskussionsfragen erreicht werden.
- Die Klausur im Jänner findet nach Möglichkeit normal am Campus statt. Sollte dies doch nicht möglich sein, wird sie als Remote Take Home Exam über LEARN abgehalten.
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