Syllabus

Title
6049 Wirtschaft und Menschenrechte: Private Human Rights Enforcement de lege lata und de lege ferenda
Instructors
Dipl.-Jur. Marieta Kaufmann
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/11/21 to 02/25/21
Registration via LPIS
Notes to the course
Dates
Day Date Time Room
Thursday 04/15/21 06:00 PM - 08:00 PM Online-Einheit
Thursday 05/06/21 09:00 AM - 03:00 PM Online-Einheit
Thursday 05/20/21 09:00 AM - 03:00 PM Online-Einheit
Thursday 05/27/21 09:00 AM - 03:00 PM Online-Einheit
Thursday 06/10/21 09:00 AM - 11:30 AM Online-Einheit
Contents

In der LV analysieren wir die Unternehmensverantwortung für Menschenrechte im Rahmen globaler Konzernstrukturen und Produktionsnetzwerke und behandeln die Frage, inwiefern heimische Unternehmen für Menschenrechtsbeeinträchtigungen in der internationalen Liefer- und Wertschöpfungskette rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Zunächst wird ein Überblick über das System der Internationalen Menschenrechte und die Durchsetzungsmängel im Kontext globaler Unternehmensverantwortung gegeben. Die Frage der Soft Law Instrumente als Bindeglied zwischen ethischer und rechtlicher Unternehmensverantwortung werden hinsichtlich ihres Bestands wie ihrer Wirkung diskutiert. Darauf aufbauend wird die Frage behandelt, ob „Private Human Rights Enforcement“ ein erfolgversprechendes privatrechtliches Modell der Menschenrechtsdurchsetzung sein kann.
Mit konkreten Fallbeispielen und GastreferentInnen aus der Praxis wird die rechtliche Problematik greifbar gemacht. Im Fokus stehen privatrechtliche Haftungsmodelle zwischen Machbarkeit und Rechtsfortbildung. Reformvorschläge zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes wie das Sozialverantwortungsgesetz, das Lieferkettengesetz aus Deutschland oder die Implementierung der EU-Konfliktmineralien-VO werden hinsichtlich ihrer Potenz der Bewältigung der Durchsetzungsmängel der Menschenrechte untersucht und diskutiert.

In der Lehrveranstaltung werden wir zu folgenden Fragestellungen arbeiten:

  • Welche Pflichten haben Unternehmen, im Rahmen ihrer internationalen Liefer- und Wertschöpfungskette, den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen?
  • Auf welchen Ebenen (UN, ILO, OECD, EU, national) wird über die Umsetzung der Menschenrechte diskutiert?
  • Wie ist das Verhältnis von Soft Law und Hard Law Mechanismen?
  • Welche Rechtsgebiete werden von diesem Querschnittsthema berührt (CSR-Berichterstattung, Deliktsrecht, Vergaberecht, Verbraucherrecht)?
  • Welche Klagemöglichkeiten haben Opfer von Menschenrechtsverletzungen?
  • Welche Rolle nehmen die Zivilgesellschaft, NGOs und Interessenvertretungen ein?

 

Learning outcomes

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:

  • Rechtliche und politische Prozesse hinsichtlich der internationalen Unternehmensverantwortung für Menschenrechte zu bewerten;
  • typische rechtliche und faktische Probleme bei der Sicherstellung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen Liefer- und Wertschöpfungskette zu benennen;
  • Fallbeispiele zu Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft vor dem Hintergrund von Unternehmensverantwortung zu diskutieren;
  • Unterschiedliche Ansätze auf ihr Problemlösungspotential zu bewerten;
  • Positionen der unterschiedlichen Stakeholdergruppen sowie deren Handlungslogiken zu erkennen.
Attendance requirements

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (PI) haben Anwesenheitspflicht. Im Falle einer Abwesenheit ist der LV-Leiter nach Möglichkeit vorab zu informieren.
Genaueres zu Fehlzeiten-Regelungen wird bei Bedarf in der 1. Einheit erläutert.

Teaching/learning method(s)
  • Kurzvorträge der Lehrveranstaltungsleiterin und GastreferentInnen
  • Case Studies zu ausgewählten Themen
  • Referate der Studierenden
  • Gruppenarbeiten mit anschließenden Kurzpräsentationen
  • Diskussion in der Gruppe und im Plenum

 

 

Assessment
  • Klausur (50%)
  • Kurzreferat mit Handout und moderierter Diskussion (30%)
  • 2 Hausaufgaben (20%)

 

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Sollte es eine Warteliste für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung geben, werden die Studierenden der Warteliste nach dem Ende der Anmeldefrist nach Studienfortschritt gereiht und auf noch verfügbare Plätze zugeteilt - vorausgesetzt, dass diese über noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt verfügen.

Dieses Vorgehen ist allerdings nicht als Platz-Garantie zu verstehen!

Availability of lecturer(s)
Last edited: 2021-01-13



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