Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:
- Schriftliche Fallausarbeitung (Gruppenarbeit in der ersten Semesterhälfte): 10 Punkte
- Zwischenklausur: 30 Punkte
- Endklausur: 50 Punkte
- Mündliche Mitarbeit in den synchronen Einheiten (MS-Teams bzw. Präsenzeinheiten am Campus): 10 Punkte
- Freiwillige Schriftliche Case Study (Gruppenarbeit in der zweiten Semesterhälfte): 5 Zusatzpunkte
Schriftliche Fallausarbeitung: In der ersten Semesterhälfte ist ein Übungsfall schriftlich auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch die Fallausarbeitung haben Studierende in Hinblick auf die schriftlichen Klausuren die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.
Zwischen- und Endklausur: Bei den Prüfungen soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II in der aktuellen Auflage sowie die in der Lehrveranstaltung diskutierten Inhalte. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit in den synchronen Einheiten (MS-Teams bzw nach Möglichkeit Präsenzeinheiten am Campus) wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Übungsfälle werden vorab zur Verfügung gestellt und sind mit Hilfe des Skriptums für die jeweilige Einheit vorzubereiten. Insgesamt 10 Punkte werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Case Study: In der zweiten Semesterhälfte haben Studierende die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in einer Gruppe (bis zu 3 Personen) eine Case Study zum Firmenbuch zu bearbeiten. Dabei werden juristische Fragestellungen zu den LV-Inhalten unter Verwendung der Firmenbuchdaten und Gesellschaftsverträge echter Unternehmen gelöst. Dabei können bis zu 5 Zusatzpunkte erreicht werden.
Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.
Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend
Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Fallausarbeitung, Mitarbeit, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.