Nach LV-Abschluss verfügen die Studierenden über die Grundvoraussetzungen für die formal und methodisch korrekte Abfassung einer juristischen Bachelorarbeit. Im Einzelnen werden folgende Grundkenntnisse des rechtswissenschaftlichen Arbeitens erworben:
1. Kenntnis und praktische Anwendung der juristischen Methodenlehre (zB Auslegungsregeln, Analogie, Normenkonkurrenz)
2. Kenntnis und praktische Anwendung von gebräuchlichen Abkürzungs- und Zitierregeln.
3. Effektives Recherchieren (insb von Normen, Judikatur, Fachliteratur) in Fachbibliotheken und juristischen Datenbanken.
4. Abfassung juristischer Fachtexte (erprobt am Beispiel einer selbständig zu verfassenden Entscheidungsbesprechung).
5. Korrektes Erstellen von Fußnoten und Verzeichnissen; Textgestaltung.