Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/01/21 | 08:00 AM - 10:00 AM | TC.0.02 Red Bull |
Friday | 10/15/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 10/22/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 10/29/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 11/12/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 11/19/21 | 08:00 AM - 10:00 AM | TC.0.01 ERSTE |
Friday | 12/03/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | Online-Einheit |
Friday | 12/10/21 | 08:00 AM - 10:00 AM | Online-Einheit |
Friday | 12/17/21 | 08:00 AM - 10:30 AM | Online-Einheit |
Friday | 01/14/22 | 08:00 AM - 10:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage Grundzüge der
- die Grundzüge der Einkommensbesteuerung und der steuerlichen Gewinnermittlung,
- die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen,
- die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers,
- die Systematik der Rechtsverkehrsteuern,
- grenzüberschreitende Aktivitäten der Unternehmen im Inbound- und Outboundfall sowie
- die europarechtlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts und die Möglichkeiten der
Rechtsdurchsetzung
zu verstehen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden.
Die LV Einführung in das Steuerrecht vermittelt die maßgebenden Grundbelange des Steuerrechts auf der Basis der einschlägigen Rechtsvorschriften und erläutert ihre Anwendung an Hand von praxisnahen Fallstudien, wie sie auch teilweise Gegenstand der Prüfung sind. Hierbei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass den Prüfungserfordernissen entsprechend die Falllösungen unter Bezugnahme auf alle für den Lösungsaufbau maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Eine Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung erfolgt über das WWW.
Die Prüfung besteht aus einer Klausurarbeit, in der einerseits Multiple-Choice Fragen zu lösen sind; hierbei können maximal 84 Punkte erreicht werden. Andererseits sind bei der Klausurarbeit Fallstudien zu bearbeiten, wobei das Bearbeitungsergebnis dieser Fallstudien unter Bezugnahme auf die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zu begründen ist; hierbei sind maximal 36 Punkte erzielbar. Als dritter Beurteilungsteilbereich dient die Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen, wobei im Wege der Beantwortung von "Clickerfragen" zusätzlich 9 Punkte erlangt werden können.
Für die Prüfung (Klausurarbeit) ist eine separate Anmeldung über WWW erforderlich. Zu beachten ist überdies die learn@wu-Plattform.
Back