Ziel ist es, auf den Grundlagen der Hauptvorlesungen aufbauend, die Kenntnisse zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen Sie in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrechts selbständig auszuarbeiten. Die LV dient darüber hinaus zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Von Ihnen wird eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist Ihre kontinuierliche Mitarbeit erforderlich.
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 11/15/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Monday | 11/22/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 11/29/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 12/06/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 12/13/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 12/20/21 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 01/10/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/20/22 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Um Ihnen eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, sind die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ (kurz IFS) sowie die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Ziel ist ein strukturierter Ablauf, der es ermöglicht, die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen (FPV) und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran schließen sich als zweiter Block die beiden IFS an. Hier wird in kleineren Gruppen geübt, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block wird im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen auch anhand von Case Studies eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht angeboten.
Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die Fachprüfung die Repetitorien aus Öffentlichem Recht (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.
Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ widmet sich dem materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht. Sie baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, die am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Stil einer Vorlesung zum Ziel haben. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben.
*** Adaptierung der Abhaltungsform | 19.11.2021 ***
Alle Einheiten vor den Weihnachtsferien werden online über MS Teams stattfinden. Der Zugangslink steht Ihnen auf Learn@WU zur Verfügung.
Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes. Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Diese Regelung gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung aufgrund eingeschränkten Campusbetriebs entweder vollständig im Distanzmodus oder im Rotationsmodus abgehalten wird.
Im Zentrum steht die Diskussion von Themen zu der jeweiligen Materie.
Zudem haben Sie jede Woche einen Fall selbstständig auszuarbeiten, der dann im Rahmen der LV-Einheit besprochen wird und worauf die Diskussion in der Lehrveranstaltung aufbaut. Ergänzend werden wöchentlich Podcasts zur Verfügung gestellt, anhand derer jeweils eine Einführung in die diese Woche zu bearbeitende Materie erfolgt.
Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit in der Einheit erforderlich, andernfalls Sie in der Regel Schwierigkeiten haben, den Diskussionen und Themen in der Lehrveranstaltung zu folgen. Zusätzlich ist eine Hausarbeit zu verfassen.
Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden Ihnen auf Learn@WU bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis der schriftlichen Endklausur (50 % der Gesamtnote), einer Hausarbeit (40 % der Gesamtnote) und der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten (10 %).
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wenn Sie mehr als einmal unentschuldigt fehlen, können Sie die Lehrveranstaltung nicht positiv abschließen. Die Endklausur muss für den positiven Abschluss der LV positiv absolviert werden.
Voraussetzung ist ein aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase. Ein unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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