Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/05/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/12/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 10/19/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/02/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/09/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.0.02 |
Tuesday | 11/16/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Tuesday | 11/23/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 11/30/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/07/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/14/21 | 04:00 PM - 06:00 PM | Online-Einheit |
Tuesday | 12/21/21 | 02:00 PM - 04:00 PM | Online-Einheit |
Die Lehrveranstaltung baut auf den im Bachelorstudium vermittelten Kenntnissen auf, die vorausgesetzt und wesentlich vertieft werden. Sie hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen möglich):
• Wirtschafts- und Währungsunion
• Bankenunion und EU Finanzaufsicht
• EU Beihilferecht
• Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen
• Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen (max. 4h) ist zulässig, ab drei Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus.
Die ersten vier Einheiten (5.10., 12.10., 19.10. und 2.11.) werden online abgehalten.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren zu jeweils 25 Punkten, von denen die erste zur Semestermitte (9.11.) und die zweite am Semesterende (21.12.) stattfindet. Durch aktive Mitarbeit sind bis zu 5 Zusatzpunkte zu erlangen (0,5 Punkte pro Einheit, in besonderen Fällen 1 Punkt pro LV-Einheit, maximal 5 Zusatzpunkte).
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-24,5 Nicht genügend, 25-31 Punkte Genügend, 31,5-37 Punkte Befriedigend, 38-44 Punkte Gut, 44,5-50 Punkte Sehr gut.
Die Vergabe allfällig frei werdener Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.
Neben den oben genannten Lernbehelfen werden natürlich auch die einschlägigen Rechtstexte (insbesondere EUV und AEUV einschließlich der Protokolle usw. und der Grundrechtecharta samt Erläuterungen) benötigt, welche jedenfalls im Kodex Europarecht abgedruckt sind. Selbst ausgedruckte Rechtstexte dürfen bei den Klausuren ausnahmslos nicht verwendet werden.
LV-Folien sind auf Learn@WU unter dem Menüpunkt „Lernaktivitäten“ verfügbar, ebenso die Pflichtlektüre für die Einheiten zur WWU (Fälle, Dokumente, Artikel).
Dort finden Sie auch wöchentlich aktualisierte weiterführende Inhalte in Form von Urteilen im Originalwortlaut, Zeitschriften- und Zeitungsartikeln, Videos, Hintergrundberichten usw. Diese Inhalte, die als solche nicht Teil des Prüfungsstoffs sind, sollen besonders Interessierten eine vertiefte Befassung mit den Inhalten der LV und mit aktuellen Entwicklungen ermöglichen.
Unit | Date | Contents |
---|---|---|
1 | Einführung und Wiederholung der EU-Rechtsgrundlagen Wirtschafts- und Währungsunion
Streinz § 15; Materialien auf learn@wu |
|
2 | Wirtschafts- und Währungsunion (Forts.) Bankenunion
Materialien auf learn@wu |
|
3 | Bankenunion (Forts.) EU Finanzaufsicht
Materialien auf learn@wu EU Beihilferecht
Streinz § 14 (VI-VII); Pechstein Kapitel H (I, V) |
|
4 | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Streinz § 13 Fallstudie |
|
5 |
Erste Klausur
|
|
6 | Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem
Streinz § 10; Pechstein Kap. F |
|
7 | Binnenmarkt: Systemfragen und neueste Entwicklungen
Streinz § 11, Abschnitte I.-II. und VI.; Pechstein Kap. G.II |
|
8 | Die Grundfreiheiten I
Streinz § 11, Abschnitt III., IV.1.-2.; Pechstein Kap. G.I & III |
|
9 | Die Grundfreiheiten II
Fallstudie
|
|
10 | Die Grundfreiheiten III
Streinz § 11, Abschnitt V.; Pechstein Kap. G.VI |
|
11 | Zweite Klausur
|
Back