[ACHTUNG: Diese LV findet in Präsenz statt. Nur die Lehrveranstaltungen 1550 und 1674 werden online stattfinden. Ein Tausch zwischen den einzelnen Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.]
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns - vorher - darüber informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Der Binnenmarkt der EU folgt grundsätzlich den Prinzipien einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Der einzelne Wettbewerber strebt aber im Allgemeinen nach einer Situation in der (für ihn) wenig bis gar kein Wettbewerb herrscht. Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs muss also abgesichert werden. Rechtlich geschieht dies durch das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht. Die Beurteilung einer geschäftlichen Handlung setzt also Kenntnisse in diesen Bereichen voraus, diese sollen den Studierenden in dieser LV vermittelt werden.
Ebenfalls eine bedeutende Stellung in unserer Wirtschaftsordnung nehmen Immaterialgüterrechte ein. Geistiges Eigentum zählt weltweit zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern, denn selbst herausragende Innovationen hätten keinen wirtschaftlichen Wert ohne Immaterialgüterrechte. Immaterialgüterrechte, darunter ist das Urheberrecht einerseits sowie insb das Patent-, Muster-, und Markenrecht andererseits zu verstehen, nehmen damit eine zentrale Rolle für Innovation und Marketing ein.
Für das Immaterialgüterrecht werden die Schwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt: Schutzfähigkeit; Schutzumfang; Rechtsverletzung und Rechtsschutz.
Dabei wird auf folgende Rechtsgebiete näher eingegangen: Urheberrecht und Markenrecht.
Schwerpunkt der wettbewerbsrechtlichen Analyse bildet das UWG und die Analyse von Geschäftspraktiken im geschäftlichen Verkehr. Im Bereich des Kartellrechts wird auf das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle näher eingegangen