Die Beurteilung erfolgt anhand einer Zwischenklausur, einer Endklausur sowie mündlicher Mitarbeit. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden: Maximal 20 durch Mitarbeit (mündliche Beteiligung in der Stunde), 35 bei der Zwischenklausur und 45 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich und müssen die Studierenden mind. die Hälfte der Punkte bei der Endklausur erreichen.
Mündliche Mitarbeit (20 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vor jeder Einheit vorzubereiten. Mitarbeitspunkte können durch qualifizierte Wortmeldungen in der Einheit erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Zwischenklausur (35 Punkte): Aufgabe ist es, kleine Fälle (ähnlich der Falllösungen in den Einheiten) rechtlich zu lösen. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff. Arbeitszeit sind 60 Minuten.
Endklausur (45 Punkte): Die Endklausur überprüft nicht nur die Fähigkeit, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch diese praktisch anzuwenden. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist erfahrungsgemäß für Studierende unbedingt notwendig, um diese Fähigkeiten zu erwerben. Für eine positive Beurteilung der LV müssen die Studierenden jedenfalls mind. die Hälfte der Punkte der Endklausur (d.h. 22,5 Punkte) erreichen. Arbeitszeit sind 90 Minuten.