Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/05/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 10/12/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 10/19/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Wednesday | 10/27/21 | 09:00 AM - 11:00 AM | D3.0.222 |
Tuesday | 11/02/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 11/09/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Wednesday | 11/17/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 11/23/21 | 10:00 AM - 12:00 PM | Online-Einheit |
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in die Struktur, die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf einer Diversion im Strafverfahren. Dabei werden die verschiedenen Arten diversionellen Vorgehens, die Kompetenz für eine diversionelle Erledigung und die Durchsetzbarkeit dieser Verfahrensbeendigung dargestellt.
Die Studenten sollten in der Lage sein, den Anwendungsspielraum diversioneller Erledigungen zu überblicken und die Verfahrenabläufe bei diversionellen Erledigungen praxisgerecht nachzuvollziehen.
Die Lehrveranstaltung 1721 Fachseminar Strafrecht II - Diversion findet - vorbehaltlich eines im Herbst 2021 infolge Covid-19 eventuell doch noch eingeschränkten Lehrbetriebs - folgendermaßen statt:
Seminartermine sind:
Dienstag, 05. 10. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Dienstag, 12. 10. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Dienstag, 19. 10. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Mittwoch, 27. 10. 2021 - 09 Uhr 00 bis 11 Uhr 00
Dienstag, 02. 11. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Dienstag, 09. 11. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Mittwoch, 17. 11. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Dienstag, 23. 11. 2021 - 10 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Die Seminarthemen finden Sie unter Lernaktivitäten - Themenbereiche
In der ersten Einheit werden die von den Studenten vorzutragenden und auch schriftlich auszuarbeitenden Seminarthemen (siehe Lernaktivitäten) vergeben. Freiwillige Meldungen sind möglich, ansonsten werden die abzuhandelnden Themen nach dem Zufallsprinzip verteilt.
Bei den angekündigten LV-Einheiten herrscht Anwesenheitspflicht, jedoch ist ein zweimaliges Fehlen erlaubt. Im Fall der Abwesenheit beim eingeteilten Vortragstermin bedarf es eines entsprechenden Nachweises, dass ein unabwendbares Hindernis der Vortragstätigkeit entgegenstand (zB ärztliche Bestätigung über eine den Besuch der LV hindernde Krankheit), ansonsten wird die Vortragstätigkeit negativ bewertet.
Vortrag durch den LV-Leiter und durch die Studenten (wenn möglich mit Power-Point-Präsentation) zu den vergebenen Seminarthemenbereichen.
Die Seminararbeit ist auch schriftlich auszuarbeiten; sie muss mindestens 10 Seiten Inhalt umfassen. Abgabe der schriftlich ausgearbeitenen Seminarthemen spätestens am 23. 11. 2021
Für die Mitarbeit im Seminar gibt es Punkte. Gewichtung: 10 % der Endbeurteilung.
Zum vorgegebenen Senminartermin muss ein Vortrag zum zugeteilten Seminarthema gehalten werden. Dieser Vortrag sollte ca 30 Minuten dauern. Gewichtung: 30 % der Endbeurteilung. Wird der Vortrag zum ausgemachten Termin nicht gehalten, wird dieser Beurteilungsbereich negativ gewertet.
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist die bis zum 23. 11. 2021 fertig zu stellende schriftliche Seminararbeit, in der auf mindestens 10 Inhaltsseiten das zugeteilte Seminarthema abzuhandeln ist. Gewichtung: 60 % der Endbeurteilung.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.
Strafrecht AT
Strafprozessrecht
§§ 35 - 38 SMG
§§ 5, 7, 8, 19 JGG
§ 19 VbVG
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