Syllabus
Registration via LPIS
Das Thema des Fachseminars lautet: „Das Umweltvölkerrecht – alte Probleme und neue Herausforderungen“
Im Rahmen des Seminars werden die historischen Grundlagen des Umweltvölkerrechts und seine gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen behandelt:
- Wie hat sich das Umweltvölkerrecht entwickelt?
- Wie ist das Verhältnis von Menschenrechtsschutz und Umweltschutz?
- Wie ist das Verhältnis zwischen internationalem Wirtschaftsrecht und Umweltrecht?
- Was ist der völkerrechtliche Klimaschutz und wie werden die Verpflichtungen durchgesetzt?
- Wie sind die Klimaklagen rechtlich zu bewerten?
- · Vertiefte Kenntnisse der Systematik des Völkerrechts und des Umweltvölkerrechts
- · Das Erlernen einer selbstständigen wissenschaftlichen Recherche im Bereich des Völkerrechts.
- · Die Fähigkeit eine völkerrechtliche Fragestellung wissenschaftlich zu analysieren und zu erörtern.
- · Die Fähigkeit eine komplexe Fragestellung mündlich darzustellen und zu präsentieren.
- · Die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Völkerrecht effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Dies gilt insbesondere für die Blockveranstaltung. Teilnehmer, die ohne Entschuldigung die erste Einheit versäumen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung findet in Seminarform statt. In der ersten Lehreinheit werden die zu bearbeitenden Themen besprochen und verteilt. Nach Anfertigung einer Seminararbeit werden die Ergebnisse im Rahmen einer Blockveranstaltung präsentiert und zusammen mit den anderen Teilnehmern diskutiert und erörtert.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage der Seminararbeit (30 Punkte), der Präsentation (20 Punkte) und der aktiven mündlichen Mitarbeit bei der Blockveranstaltung (5 Zusatzpunkte).
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-24,5 Nicht genügend, 25-31 Punkte Genügend, 31,5-37 Punkte Befriedigend, 37,5-44 Punkte Gut, 44,5-50 Punkte Sehr gut
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
Die Vergabe allfällig freiwerdender Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.
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