Syllabus

Title
1931 Fachseminar Öffentliches Recht und Europarecht
Instructors
Univ.Prof. Dr. Christoph Krönke
Contact details
Type
FS
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/20/21 to 09/22/21
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 10/04/21 09:00 AM - 11:00 AM Online-Einheit
Friday 01/28/22 08:00 AM - 06:30 PM D3.0.222
Saturday 01/29/22 08:00 AM - 05:30 PM D3.0.222
Contents

***Die LV-Plätze werden vorrangig an bereits inskribierte Masterstudierende vergeben. Sollten nach Ende der Anmeldefrist noch Plätze frei sein, können Sie sich per Mail an daniela.petermair@wu.ac.at nachmelden. Anfragen, die vor Ende der Anmeldefrist verschickt werden, verbleiben unbeantwortet.***

Diese Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um die "Regulierung Künstlicher Intelligenz".

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Öffentlichen Verwaltung ist längst keine Science Fiction mehr, sondern jedenfalls in bestimmten Sektoren bereits Verwaltungsalltag, und er verspricht perspektivisch in sämtlichen Bereichen der Öffentlichen Verwaltung ein gewaltiges Effektuierungs- und Optimierungspotenzial. In einem weiten Sinne verstanden kann KI nicht nur die in beliebige Breite skalierbare Abarbeitung von Sachverhalten ermöglichen, sondern zumal auf der Basis großer Datenmengen auch qualitativ optimierte, in größtmöglichem Maße sachrichtige Entscheidungen im Einzelfall bewirken. Mit der Einbindung von Computertechnologien in verwaltungsmäßige Entscheidungsprozesse werden freilich zugleich auch alle dystopischen Vorstellungen geweckt, die mit einer „Verwaltung durch Maschinen“ (Hans Peter Bull) gemeinhin verbunden werden. Das „Unterworfensein“ des Einzelnen unter einen kühl entscheidenden Algorithmus im Verwaltungsverfahren schürt nicht völlig ohne Grund die Angst vor kafkaesken Zuständen.

In diesem Seminar soll die damit umrissene Ambivalenz des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Öffentlichen Verwaltung zwischen Euphorie und Dystopie anhand konkreter Themen und Rechtsfragen erarbeitet und diskutiert werden.

Im Rahmen des Seminars hat jede:r Studierende eine Seminararbeit zu verfassen. Die Themenvergabe findet am Montag, 4. Oktober, um 9 Uhr per Videokonferenz statt (Button Webkonferenz auf Learn@WU). Folgende Themen stehen dabei zur Auswahl:

  1. Grundfragen bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz
  2. Das Legalitätsprinzip und der Einsatz Künstlicher Intelligenz
  3. Der Gleichheitsgrundsatz und der Einsatz Künstlicher Intelligenz
  4. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz aus der E-Government-Perspektive
  5. Digitale Verwaltungshilfe: Vergleiche zwischen privatisierter und digitalisierter Aufgabenerfüllung
  6. Beschaffung intelligenter Systeme
  7. Zulässigkeit und Grenzen automatisierter Verwaltungsentscheidungen nach Maßgabe des Art. 22 DSGVO
  8. Zulässigkeit und Grenzen der automationsunterstützten Bescheiderstellung
  9. Datenschutzrechtliche Probleme des Einsatzes intelligenter Systeme
  10. Der Kommissionsvorschlag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz
  11. Erprobung intelligenter Systeme im Rahmen von „Regulatory Sandboxes“
  12. Künstliche Intelligenz im Öffentlichen Unternehmen
  13. Risikomanagement: Künstliche Intelligenz in der Steuerverwaltung
  14. Predictive Policing: Intelligente Gefahrenabwehr
  15. RegTech: Künstliche Intelligenz in der Finanzaufsicht
  16. Smart Mobility: Intelligente Verkehrssteuerung
  17. Smart Energy: Künstliche Intelligenz in der Energiewirtschaft
  18. Smart Rail: Künstliche Intelligenz im Bahnverkehr
  19. Bots & Co: Künstliche Intelligenz und Social Media
  20. E-Health: Künstliche Intelligenz im Gesundheitsbereich
Learning outcomes

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:

  • die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf öffentlich-rechtliche Fragestellungen anzuwenden
  • strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren
  • aktuelle Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und zu diskutieren
Attendance requirements

Die Themenvergabe erfolgt am 4.10.2021. Ihre Anwesenheit ist erforderlich und jedenfalls auch an den beiden Präsentationsterminen (28.1.2022 & 29.1.2022) verpflichtend. Stundenweise Abwesenheiten sind unaufgefordert und zeitgerecht im Voraus bekanntzugeben, zulässig sind nur Abwesenheiten aus anerkannten wichtigen Gründen nach der WU-Prüfungsordnung, das sind Ereignisse, die nicht im direkten Einflussbereich der Studierenden liegen (Unfall, Krankheit, Begräbnis eines nahen Angehörigen, Gerichtstermin oder eine zeitgleich an der WU stattfindende Prüfung; nicht aber Urlaubsreisen, berufliche Tätigkeit, zeitgleich stattfindende Lehrveranstaltungen). Der wichtige Grund ist in geeigneter Form nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer gerichtlichen Ladung. Ärztliche Bestätigungen müssen von einem fachlich zuständigen Arzt ausgestellt worden sein. Eine zeitgerechte Bekanntgabe der Abwesenheit bedeutet, dass die im Syllabus angegebene Kontaktperson über die (wahrscheinliche) Abwesenheit ab möglicher Kenntnis informiert wird (bei einer zeitgleich stattfindenden Prüfung damit bereits zu Semesterbeginn und nicht erst eine Woche vor dem Präsentationstermin).

Teaching/learning method(s)

Die Studierenden präsentieren die Inhalte ihrer Seminararbeiten. Anschließend wird über die Themen eingehend diskutiert.

Assessment

Leistungen für eine Beurteilung:

  •     Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten (65%)
  •     Referat (25%)
  •     Mitarbeit (10%)

Notenschlüssel:

  •     Sehr Gut: ab 87,5%
  •     Gut: ab 75%
  •     Befriedigend: ab 62,5%
  •     Genügend: ab 50,5%
Prerequisites for participation and waiting lists

Die LV-Plätze werden vorrangig an bereits inskribierte Masterstudierende vergeben. Sollten nach Ende der Anmeldefrist noch Plätze frei sein, können Sie sich per Mail an daniela.petermair@wu.ac.at nachmelden. Anfragen, die vor Ende der Anmeldefrist verschickt werden, verbleiben unbeantwortet.

Last edited: 2021-09-28



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