Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:
- Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten (10 Punkte)
- Schriftliche Fallausarbeitung (10 Punkte)
- Zwischenklausur (30 Punkte)
- Endklausur (50 Punkte)
Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit wird laufend während der LV-Einheiten vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Insgesamt 10 Punkte werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Fallösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Pro Einheiten können maximal 1,5 Punkte erreicht werden.
Schriftliche Fallausarbeitung: Im Rahmen der ersten Blockwoche ist ein Übungsfall schriftlich auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch die Fallausarbeitung haben Studierende in Hinblick auf die schriftlichen Klausuren die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.
Zwischen- und Endklausur: Bei den Prüfungen soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff sind der Inhalt des Skriptums WPR II in der aktuellen Auflage, die auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Materialien (Lecture Casts, Folien, Übungsaufgaben) und die in den Einheiten besprochenen Fälle und Inhalte. Bei den Prüfungen ist die Verwendung einer unkommentierten Gesetzesausgabe (zB Kodex Wirtschaftsprivatrecht, Kodex Unternehmensrecht, FlexLex Unternehmensrecht) erlaubt.
Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.
Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend
Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Fallausarbeitung, Mitarbeit, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.