Syllabus
Anmeldung durch das Institut
Im WS 2021/2022 besteht die Möglichkeit für Studierende, in 1 - 2 Teams an der European Moot Court Competition teilzunehmen. Anhand eines fiktiven Falles im Beschwerdeverfahren vor dem EGMR können Studierende ihre Fähigkeiten im juristischen Argumentieren unter Beweis stellen.
Es besteht die Möglichkeit, auf den Schriftsätzen aufbauende Arbeiten als Masterarbeit einzureichen.
Der Moot Court (European Human Rights Moot Court Competition) findet in englischer Sprache statt (nähere Informationen finden Sie unter https://ehrmcc.elsa.org)
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- aufgrund der erworbenen Kenntnisse von Judikatur und Literatur grund- und menschenrechtliche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen,
- im Team Sachverhalte aufzuarbeiten,
- eigenständig Argumente vorzubringen und in einer Verhandlung vorgebrachte Argumente zu widerlegen,
- fremdsprachliche Kompetenz in juristischer Fachsprache zu vertiefen.
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
- Interesse an Grund- und Menschenrechten.
- Freude am Arbeiten im Team.
Ablauf der Bewerbung:
- Schicken Sie Ihren CV (Deutsch oder Englisch) und ein kurzes Motivationsschreiben auf Englisch (max. halbe Seite) an jakob.marboe@wu.ac.at. Bewerbungsfrist ist der 17.09.2021.
- Allfällige mündliche Interviews finden vom 20.09. bis 22.09. statt, danach wird die endgültige Entscheidung bis spätestens 24.09. bekannt gegeben.
- Sollten Sie sich als Team bewerben wollen, nennen Sie Ihre Wunschkollegen bitte in Ihrem individuellen Motivationsschreiben.
- Die Anmeldung auf LPIS erfolgt manuell durch das Institut.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an jakob.marboe@wu.ac.at
Wenn Sie sich für die Teilnahme am Moot Court interessieren, senden Sie bitte umgehend eine E-Mail an jakob.marboe@wu.ac.at .
Sollten sich mehr Studierende für die Teilnahme am Moot Court interessieren, als Plätze vorhanden sind, findet ein Auswahlprozess statt. Bewerbungen (CV und Motiviationsschreiben auf Englisch) sind vom 1. bis 17.9. zu übermitteln. Allfällige Interviews finden vom 20. bis 22.9. statt, danach wird die endgülitge Entscheidung bis 24.9. bekannt gegeben. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des EIR https://www.wu.ac.at/eir und auf https://ehrmcc.elsa.org.
Der Fall, der im Rahmen des Moot Courts zu bearbeiten ist, wird voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden. Die Abgabe des Schriftsatzes wird voraussichtlich im November 2021 sein. Daraus ergibt sich, dass zu diesem Zeitpunkt der Hauptteil der Arbeitsleistung anfallen wird.
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