- Vertiefte Kenntnis des europäischen koordinierenden Sozialrechts
- Kenntnis moderner Präsentationstechniken und kompetente Argumentation in Fachdiskussionen
- Fähigkeit zur Erfassung der aktuellen Rechtslage
- Nutzung von Gesetzeskommentaren, Zeitschriften und Entscheidungssammlungen
- Nutzung der Rechtsdatenbanken und Bibliotheken
- Verständnis und richtige Verwendung von Entscheidungen und Stellungnahmen der Literatur
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/02/22 | 12:00 PM - 03:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 03/14/22 | 02:00 PM - 03:00 PM | D3.0.222 |
Monday | 05/23/22 | 10:30 AM - 03:00 PM | D3.0.237 |
Tuesday | 05/24/22 | 10:30 AM - 03:00 PM | TC.4.28 |
Monday | 05/30/22 | 10:30 AM - 03:00 PM | D3.0.237 |
Tuesday | 05/31/22 | 10:30 AM - 03:00 PM | D4.0.047 |
Tuesday | 06/14/22 | 01:00 PM - 03:00 PM | D3.0.237 |
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung liegen auf der vertiefenden Darstellung des europäischen Sozialrechts.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt anhand von zwei Methoden. In der ersten Einheit wird ein Überblick über das koordinierende europäische Sozialrecht gegeben und die Studierenden werden gemeinsam mit der LV-Leiterin Fälle lösen. Den Stoff der ersten Einheit muss - auch mithilfe des Teils VI des Buchs Schrammel/Windisch-Graetz, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, S. 233-304. - erlernt werden.
In der zweiten Einheit gibt es eine 45-minütige Klausur.
In den nächsten Einheiten werden die Referate (ca 25-30 Min.) gehalten, wobei die neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur berücksichtigt werden müssen. Dazu werden von den TeilnehmerInnen spezielle Teilgebiete des koordinierenden europäischen Sozialrechts erarbeitet und präsentiert. Die Ergebnisse der TeilnehmerInnen und deren Erfahrungen werden nach den Referaten diskutiert. Die schriftliche Ausarbeitung der Referate ist nicht erforderlich.
Im Vordergrund stehen daher:
- Verständnis des koordinierenden europäischen Sozialrechts
- Theoretische Vertiefung ausgewählter Themenbereiche
- Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete
- Selbständige Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte
- Präsentationen mit Fragemöglichkeit
- Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
- Diskussion
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal vier Stunden (1 Einheit) ist möglich .
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht.
Es sind folgende drei Teilleistungen zu erbringen:
1. Die regelmäßige aktive mündliche Mitarbeit (20 %).
2. Die Abhaltung eines Referates (Dauer: ca. 25-30 Minuten, anschließend Diskussion) (50 %).
3. Eine Klausur schreiben (45 Minuten, in der zweiten Einheit) (30%).
Für den positiven Abschluss des Seminars müssen mindestens zwei Teilleistungen positiv erbracht werden und das Referat muss gehalten werden. Eine schriftliche Fassung des Referats muss nicht erstellt werden.
Die Lehrveranstaltung setzt fundiertes Wissen des österreichischen und europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts voraus.
Die Lehrveranstaltung setzt fundiertes Wissen des (europäischen) Arbeitsrechts und Sozialrechts voraus.
Back