Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung liegen auf der vertiefenden Darstellung des europäischen Sozialrechts.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt anhand von zwei Methoden. In der ersten Einheit wird ein Überblick über das koordinierende europäische Sozialrecht gegeben und die Studierenden werden gemeinsam mit der LV-Leiterin Fälle lösen. Den Stoff der ersten Einheit muss - auch mithilfe des Teils VI des Buchs Schrammel/Windisch-Graetz, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, S. 233-304. - erlernt werden.
In der zweiten Einheit gibt es eine 45-minütige Klausur.
In den nächsten Einheiten werden die Referate (ca 25-30 Min.) gehalten, wobei die neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur berücksichtigt werden müssen. Dazu werden von den TeilnehmerInnen spezielle Teilgebiete des koordinierenden europäischen Sozialrechts erarbeitet und präsentiert. Die Ergebnisse der TeilnehmerInnen und deren Erfahrungen werden nach den Referaten diskutiert. Die schriftliche Ausarbeitung der Referate ist nicht erforderlich.
Im Vordergrund stehen daher:
- Verständnis des koordinierenden europäischen Sozialrechts
- Theoretische Vertiefung ausgewählter Themenbereiche
- Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete
- Selbständige Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte
- Präsentationen mit Fragemöglichkeit
- Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
- Diskussion