Syllabus

Title
4802 Grundlagen des Europarechts
Instructors
Jakob Marboe, LL.M. (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/23/22 to 02/24/22
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Wednesday 03/02/22 03:00 PM - 05:30 PM TC.3.21
Wednesday 03/09/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 03/16/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 03/23/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 03/30/22 06:30 PM - 08:30 PM TC.0.10 Audimax
Wednesday 04/06/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 04/27/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 05/04/22 03:00 PM - 05:30 PM D5.0.002
Wednesday 05/11/22 01:30 PM - 03:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Die Lehrveranstaltung hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen sind möglich):

  • Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union
  • Die Institutionen der EU
  • Quellen des Unionsrechts
  • Rechtsetzung und Verwaltung
  • Rechtsschutz in der EU
  • Aktuelle Entwicklungen
Learning outcomes

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Grundkenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden,
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.

Attendance requirements

Im Sommersemester 2022 gilt Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiterin/des LV-Leiters nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.

Teaching/learning method(s)

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Die Studierenden sind daher aufgefordert, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen LV-Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten.

Assessment

Die Beurteilung erfolgt auf Basis einer Zwischenklausur (30.03.2022) und einer Endklausur (11.05.2022). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest 60 Minuten. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte oder sonst nicht handelsübliche Rechtstexte. Abweichende Regelungen im Hinblick auf etwaige Online-Klausuren werden separat kommuniziert.

Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken. 

Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:

  • Mitarbeit: 10%
  • Zwischenklausur: 40%
  • Endklausur: 50%

Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.

Prerequisites for participation and waiting lists

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.

Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Zuteilung der verbleibenden verfügbaren LV-Plätze an Studierende, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben und auf der Warteliste stehen. Die Zuteilung erfolgt nach Studienfortschritt und nicht nach der Reihung auf der Warteliste.

Readings
1 Author: Streinz, Rudolf
Title:

Europarecht


Publisher: C. F. Müller
Edition: 11. Auflage
Remarks: IdR in größerer Stückzahl im MBS Bookshop am WU-Campus sowie in der UB-Lehrbuchsammlung und UB-Freihandbereich vorrätig.
Year: 2019
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Book
2 Author: Pechstein, Matthias
Title:

Entscheidungen des EuGH


Publisher: UTB
Edition: 11. Auflage
Remarks: online verfügbar
Year: 2020
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Strongly recommended (but no absolute necessity for purchase)
Type: Book
Recommended previous knowledge and skills

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Teilnehmer/inne/n daher nahegelegt.

Availability of lecturer(s)

Siehe oben.

Other

Die Teilnahme an der ersten LV-Einheit ist – von vorherigen Entschuldigungen per E-Mail an den/die LV-Leiter/in abgesehen – unbedingt erforderlich.

Additional information on MyLEARN.

Alternativer Ablauf der LV bei eingeschränktem Campusbetrieb (inklusive Leistungen zur Beurteilung)

Sollte der Campusbetrieb im SoSe 2022 eingeschränkt sein, wird die PI Grundlagen des Europarechts inklusive Leistungsbeurteilung im Distanzmodus abgehalten. Die jeweiligen Lehrveranstaltungseinheiten werden planmäßig zum im Syllabus vorgesehenen Termin als Online-Einheiten über Zoom abgehalten.

Von den Studierenden wird erwartet, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten und die auf der Lernplattform Learn@WU zur Verfügung gestellten Vorbereitungsblätter auszuarbeiten. In der Online-Einheit werden essentielle Aspekte durch die Vortragenden vertieft. Die Fallstudien, die auf den Vorbereitungsblättern zu finden sind, werden besprochen, um ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Im Übrigen wird das oben genannte „Lehr- und Lerndesign“ übernommen.

Im Hinblick auf die Anwesenheit gilt die obige „Regelung zur Anwesenheit.“

Bezüglich der Leistungen für eine Beurteilung gelten die obigen Ausführungen mit den folgenden Modifikationen: Die Zwischenklausur und die Endklausur werden als Open-Book-Klausuren in Form eines „proctored exam“ online über die Lernplattform Learn@WU abgehalten. Weitere Detailinformationen zum Aufbau und Ablauf der Leistungsüberprüfungen werden den Studierenden im Zuge der ersten Lehrveranstaltungseinheit mitgeteilt.

Unit details
Unit Date Contents
1

Themenkomplex 1: Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union

  • Finalität und Konzept der europäischen Integration
  • Wesentliche Entwicklungen und Reformen
  • Wesen des EU-Rechts
  • Verfassungsprinzipien und Rechtscharakter der EU
  • Verhältnis EU und Mitgliedstaaten
  • Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht

Literatur: Streinz11 §§ 1, 2 und 3 (mit Ausnahme von § 3 II. 2. und VII. 3. c. [Rn 248 ff]) 
Pechstein11 A. I., C. I. und C. IV.

2

Fortsetzung Themenkomplex 1: Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union

  • Finalität und Konzept der europäischen Integration
  • Wesentliche Entwicklungen und Reformen
  • Wesen des EU-Rechts
  • Verfassungsprinzipien und Rechtscharakter der EU
  • Verhältnis EU und Mitgliedstaaten
  • Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht

Literatur: Streinz11 §§ 1, 2 und 3 (mit Ausnahme von § 3 II. 2. und VII. 3. c. [Rn 248 ff]) 
Pechstein11 A. I., C. I. und C. IV.

3

Themenkomplex 2: Die Institutionen der EU

  • Allgemeines
  • Die Organe, Hilfs- und Nebenorgane im Detail

Literatur: Streinz11 § 4

4

Themenkomplex 3: Quellen des Unionsrechts

  • Primäres Unionsrecht (Gründungsverträge, allgemeine Rechtsgrundsätze, Prinzipien zur Sicherung des Unionsrechts – Staatshaftung)
  • Sekundäres Unionsrecht
  • Bisherige Akte im Rahmen der EU
  • Akte der Gesamtheit der Mitgliedstaaten
  • Von der Union abgeschlossene völkerrechtliche Verträge mit Drittstaaten und Völkergewohnheitsrecht

Literatur: Streinz11 § 5 
Pechstein11 C.

5

Themenkomplex 4: Rechtsetzung und Verwaltung

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Grundsätze der Kompetenzordnung und Wahl der Rechtsgrundlage
  • Kompetenzausübung: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
  • Formen der Rechtsetzungsverfahren
  • Formen des Rechtsetzungsverfahrens der Kommission
  • Verwaltung: Vollzugstypen, Verwaltungsorganisation und Verwaltungsverfahren

Literatur: Streinz11 §§ 3 VI. 1. und 2. (Wiederholung); 6 und 7
Pechstein11 A. III. und B.

6

Themenkomplex 5: Rechtsschutz in der EU

  • Organisation und Rolle des EuGH
  • Verfahrensarten
  • Nationale Gerichte als „funktionale Unionsgerichte“

Literatur: Streinz11 § 4 VI. (Wiederholung) und § 8
Pechstein11 D.

7

Fortsetzung Themenkomplex 5: Rechtsschutz in der EU

  • Organisation und Rolle des EuGH
  • Verfahrensarten
  • Nationale Gerichte als „funktionale Unionsgerichte“

Literatur: Streinz11 § 4 VI. (Wiederholung) und § 8 
Pechstein11 D.

Last edited: 2022-03-03



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