Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/16/22 | 02:30 PM - 08:00 PM | D3.0.233 |
Thursday | 03/17/22 | 02:30 PM - 08:00 PM | D5.1.001 |
Friday | 03/18/22 | 02:30 PM - 08:00 PM | D3.0.233 |
Saturday | 03/19/22 | 12:00 PM - 05:30 PM | D3.0.225 |
Friday | 03/25/22 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.0.01 ERSTE |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.
- Allgemeines Zivilrecht
- Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
- Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
- Finanzierung und Kapitalmarktrecht
- Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
- Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
- Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
- Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
- Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht.
Insgesamt dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich. Teilleistungen die während Zeiten der Abwesenheit erworben werden konnten (Mitarbeitspunkte), können grundsätzlich nicht nachgeholt werden.
In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (Kurztests und Mitarbeit) und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.
Mitarbeit: Die Bewertung der (mündlichen) Mitarbeit in den Einheiten wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV oder der Beantwortung von Fragen zum Stoff.
Kurztests: Während des Semesters können insgesamt zwei schriftliche Kurztests stattfinden. Bei diesen Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine und Stoffabgrenzung werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf MyLearn bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden 20 Plätze nach Studienfortschrift (nach ECTS-Punkten) vergeben. Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können.
Pandemiebedingt oder sollten Abstandsregeln wieder gelten, kann es zu Änderungen in der Form der Abhaltung (Präsenz / online, MS Teams) kommen.
Unit | Date | Contents |
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1 | 16.03.2022 | KAPITEL 1: GRUNDZÜGE DES ZIVILRECHTS |
2 | 17.03.2022 | KAPITEL 2: PERSÖNLICHE KREDITSICHERHEITEN KAPITEL 3: DINGLICHE KREDITSICHERHEITEN |
3 | 18.03.2022 | KAPITEL 4: ALLGEMEINES UNTERNEHMENSRECHT KAPITEL 5: STELLVERTRETUNG IM UNTERNEHMENSRECHTLICHEN KONTEXT KAPITEL 6: ALLGEMEINES GESELLSCHAFTSRECHT |
4 | 19.03.2022 | KAPITEL 7: PERSONENGESELLSCHAFTEN KAPITEL 8: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG KAPITEL 9: AKTIENGESELLSCHAFT |
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