Anwesenheitspflicht gemäß Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien § 1 Abs. 2
Maximal zwei unentschuldigte Fehleinheiten.
Es herrscht Anwesenheitspflicht (entweder im Hörsaal oder Remote über Teams) zu den angegebenen Terminen. Bitte rechnen Sie damit, dass Sie an bestimmten Terminen auch im Hörsaal anwesend sein müssen. Die Termine mit physischer Anwesenheit werden je nach Corona-Situation kurz vor LV-Beginn bekannt gegeben.