Die Anwesenheit an den ersten drei LV-Terminen ist verpflichtend: 5.12.2022, 6.12.2022, 7.12.2022. Ein einmaliges Fehlen an den verbleibenden LV-Terminen kann entschuldigt werden. Näheres zur Anwesenheitsregelung wird in der ersten Einheit besprochen.
Syllabus
Registration via LPIS
In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundlagen des rechtswissenschaftlichen Arbeitens mit Fokus auf dem Öffentlichen Recht besprochen. Dabei werden zunächst die Grundzüge der juristischen Methodenlehre dargestellt. Anschließend werden die gängigen Zitierregeln, Recherchetechniken und der Zugang zu sowie der Umgang mit rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen behandelt. Schließlich wird die Vorgehensweise beim selbständigen Verfassen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit, wie etwa einer Bachelor- oder Seminararbeit, erörtert. Es wird daher empfohlen, diese LV erst nach Absolvierung der Fachprüfung aus Öffentlichem Recht und unmittelbar vor dem Verfassen der Bachelorarbeit zu besuchen.
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage eigenständig eine rechtswissenschaftliche Arbeit, wie etwa eine Bachelor- oder Seminararbeit, zu verfassen.
Diese Lehrveranstaltung fördert deshalb insbesondere die folgenden Fähigkeiten der Studierenden:
- Kenntnis der Grundlagen rechtswissenschaftlicher Methodik;
- Erkennen und Lösen von Rechtsproblemen;
- Systematischer Aufbau einer rechtswissenschaftlichen Arbeit;
- Sicherer Umgang mit rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen sowie die Suche nach Büchern und Zeitschriften in den juristischen Fachbibliotheken;
- Kenntnis und richtige Anwendung von Abkürzungs- und Zitierregeln
Die Inhalte der Lehrveranstaltung werden anhand einer Präsentation besprochen bzw gemeinsam interaktiv erarbeitet. Die Präsentation wird den Studierenden auf Learn@WU zur Verfügung gestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Lehrveranstaltung ist die Mitarbeit der Studierenden. Fragen und Beiträge der Studierenden sind ausdrücklich erwünscht.
In der Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fernbleiben kann entschuldigt werden.
Die Gesamtnote setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- schriftlicher Test zu den Lehrinhalten der ersten beiden Einheiten (rechtswissenschaftliche Methodenlehre, Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens) (20%);
- mündliche Mitarbeit während der Einheiten (30 %);
- schriftliche Ausarbeitung einer Disposition (40 %);
- Peer-Feedback zur Disposition (10%).
Im Rahmen der schriftlichen Ausarbeitung soll eine Disposition/ein Exposé (Umfang ca. 5 Seiten) ausgearbeitet werden. Besonderer Wert wird auf den Problemaufriss, die richtige Anwendung der gelernten Zitierregeln sowie die schlüssige Gliederung gelegt.
Die Lehrveranstaltung kann von allen Studierenden im 2. Studienabschnitt des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht absolviert werden. Sie eignet sich besonders für Studierende, die eine Bachelorarbeit im Öffentlichen Recht oder im Europarecht verfassen möchten.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
Es wird empfohlen, diese LV erst nach Absolvierung der Fachprüfung aus Öffentlichem Recht und unmittelbar vor dem Verfassen der Bachelorarbeit zu besuchen.
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