Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 10/06/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 10/13/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 10/20/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 10/27/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 11/03/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 11/10/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 11/17/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 11/24/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 12/01/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 12/15/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Thursday | 12/22/22 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.222 |
Die Lehrveranstaltung befasst sich mit dem Recht der Massenmedien (Medienrecht) sowie dem Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste (Telekommunikationsrecht).
Im Bereich Medienrecht werden unterschiedliche für die Massenmedien relevante Rechtsgebiete auf europäischer und nationaler Ebene behandelt, mit den Schwerpunkten Grundrechtsschutz (Meinungs- und Medienfreiheit; Persönlichkeitsschutz), Fragen des europäischen Binnenmarkts und des Wettbewerbs, Regulierung audiovisueller Mediendienste (insb Hörfunk und Fernsehen) einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Behördenorganisation und Aufgaben der Rechtsaufsicht.
Im Bereich Telekommunikationsrecht werden - vor dem Hintergrund des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Fragen des Marktzutritts, des einschlägigen Technikrechts und der Infrastrukturvoraussetzungen (insbesondere Frequenzen, Kommunikationsparameter, Wege- bzw Leitungsrechte, Funkanlagen- und Endgeräterecht), der sektorspezifischen Wettbewerbsregulierung, des Universaldienstes, des Schutzes der Nutzer und des Telekommunikations-Datenschutzes sowie der besonderen Behördenorganisation behandelt.
Die Inhalte werden insbesondere an Hand von Beispielen aus der Rechtsprechung erarbeitet.
"Konvergente" Themen aus beiden Bereichen sind etwa die Behördenorganisation oder die Netzneutralität.
In der Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden Kenntnisse des europäischen und österreichischen Kommunikationsrechts, die sie in die Lage versetzen, die Besonderheiten des "Regulierungsrechts" als einer besonderen Ausprägung des öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsrechts zu verstehen. Zudem wird das Wissen um die Grundrechte, die für die massenmediale Kommunikation von besonderer Bedeutung sind erweitert und gefestigt. Das Spannungsfeld, in welchem sich Normsetzung und Verfolgung demokratie-, kultur- und wettbewerbspolitischer Zielsetzung befindet, wird verdeutlicht. Ein besonderes Augenmerk wird auf die europarechtlichen Rahmenbedingungen gelegt, sodass das Wissen auch für juristisches Arbeiten kommunikationsrechtlichen europäischen Umfeld von Nutzen sein kann.
Es besteht Anwesenheitspflicht, sollten Sie sich für eine Einheit (bis zu 2x möglich) entschuldigen müssen, senden Sie bitte eine email vorab an matthias.traimer@bka.gv.at
Vortrag mit Präsentation durch LV-Leiter, gemeinsames Erarbeiten und Diskussion von Lösungsvorschlägen zu Beispielen, Selbststudium, interaktive Gestaltung durch laufende Diskussion zwischen Vortragendem und Studierenden.
Schriftliche Klausur in der letzten Einheit (70%), mündliche Mitarbeit 10%, Wiederholungsquizze 10%, kurze schriftliche Ausarbeitungen 10%
Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen im Rahmen des Master-Studiums Wirtschaftsrecht.
In die LV werden 30 Personen aufgenommen - eine darüber hinausgehende Anzahl ist auf Grund der räumlichen Gegebenheiten sowie der angestrebten hohen Interaktivität der Lehrveranstaltung leider nicht möglich.
In der ersten Einheit wird die Anwesenheit der angemeldeten Studierenden geprüft, fehlende Plätze werden in der Reihenfolge einer allfälligen Warteliste vergeben,
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Auffrischung der Kenntnisse in den Bereichen Grundrechte (insb. Meinungsfreiheit, Recht auf Privat- und Familienleben), des privat- und zivlrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sowie der Grundlagen des EU-Binnenmarkts und des EU-Wettbewerbsrechts (Beihilfen, Missbrauch marktbeherrschende Stellung, Kartelle) ist vorteilhaft.
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