Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/17/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.05 |
Monday | 10/24/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.05 |
Monday | 10/31/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.05 |
Monday | 11/07/22 | 09:00 AM - 01:00 PM | TC.5.05 |
Monday | 11/14/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.05 |
Monday | 11/21/22 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.05 |
Wednesday | 11/30/22 | 04:00 PM - 05:00 PM | Online-Einheit |
Monday | 12/05/22 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Die LV führt in die Grundlage des Umweltrechts ein und vermittelt Kenntnisse über die Prinzipien, Instrumente und Akteure des österreichischen, europäischen und internationalen Umweltrechts. Nach Abschluss der Lehrveranstaltungen sind Studierende in der Lage:
- die Grundlagen, Instrumente und Prinzipien des internationalen, europäischen und österreichischen Umweltrechts zu erfassen.
- komplexe Fallkonstellationen im Umweltrecht – auch im Zusammenhang mit dem Unionsrecht – selbstständig zu lösen.
- anhand aktueller europäischer und österreichischer Rechtsetzungsvorhaben die rechtlichen Rahmenbedingungen umweltpolitischer Diskussionsprozesse zu analysieren.
Die LV ist prüfungsimmanent. Regelmäßige Anwesenheit im Ausmaß von mindestens 80% ist erforderlich. Ein einmaliges Fehlen an einem der LV-Termine ist daher möglich.
Die LV ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird durch Vortrag, Diskussionen und insbesondere durch Fallstudien vermittelt. Die Fallstudien beziehen sich auf Judikatur (vor allem VwGH, VfGH, EuGH, EGMR) und auf aktuelle umweltpolitische Diskussionsprozesse und Rechtsetzungsvorhaben. Die einzelnen Fallbeispiele sind im Selbststudium vorzubereiten, damit sie in der Lehrveranstaltung diskutiert werden können. Die Studierenden werden auf der Lernplattform learn@WU durch Materialien unterstützt.
Aktive Beteiligung in den LV-Einheiten durch mündliche Mitarbeit (15% der Gesamtnote) sowie schriftliche Leistungsüberprüfung anhand einer Zwischenklausur (35% der Gesamtnote) und einer Endklausur (50% der Gesamtnote). Regelmäßige Anwesenheit im Ausmaß von mindestens 80% ist erforderlich. Ein einmaliges Fehlen an einem der LV-Termine ist daher möglich.
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