Um Ihnen eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, sind die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ (kurz IFS) sowie die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Ziel ist ein strukturierter Ablauf, der es ermöglicht, die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen (FPV) und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran schließen sich als zweiter Block die beiden IFS an. Hier wird in kleineren Gruppen geübt, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block wird im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen auch anhand von Case Studies eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht angeboten.
Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die Fachprüfung die Repetitorien aus Öffentlichem Recht (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.
Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ widmet sich dem materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht. Sie baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, die am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Stil einer Vorlesung zum Ziel haben. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben.