Syllabus
Registration via LPIS
1.Parlament – Gesetzgebungsprozess
2.Parlament – parlamentarische Kontrolle
3.Bundesregierung/Bundesminister – Kreation
4.Bundesregierung/Bundesminister – Abläufe und Strukturen
5.Bundespräsident und Wahlrecht
6.Rechnungshof
7.Staat und Kirche bzw gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
8.Grundrechte – Eigentum
9.Grundrechte – Hausrecht
10.Grundrechte – faires Verfahren
11.Grundrechte – Meinungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit und Geheimhaltungsschutz
12.Grundrechte – Religionsfreiheit
13.Grundrechte – Vereins- und Versammlungsfreiheit
14.Datenschutz
Die Beschäftigung mit dem öffentlichen Recht und insbesondere mit dem Staatsorganisationsrecht und den Grundrechten ist häufig mit der Klage verbunden, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Funktionieren des Staates in der Realität kaum beachtet bzw. durch vielfältige, verfassungsrechtlich nicht verankerte Strukturen und Mechanismen überlagert werden. Die verfassungsrechtlich vorgesehenen Entscheidungsmechanismen verkommen so gesehen im Bereich des Staatsorganisationsrechts zu einer leeren Hülse für Entscheidungen, die inhaltlich auf ganz anderen Ebenen getroffen werden. Im grundrechtlichen Bereich wird vielfach beklagt, dass die verfassungsrechtlichen Verankerungen oft deutlich im Widerspruch zu den Durchsetzungsmöglichkeiten stehen und dass die gewährleisteten Garantien oftsubtil unterlaufen werden.
Das Seminar will diesen Fragen nachgehen und sie unter ganz unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Gegliedert nach staatsorganisatorischen und grundrechtlichen Themenfeldern sollen zunächst für jedes dieser Themenfelder von Seiten der Studentinnen und Studenten die rechtlichen (verfassungsrechtlichen) Grundlagen abgesteckt werden. Danach soll in Diskussionsform jeweils insbesondere auch von den Lehrveranstaltungsleitern die verfassungsrechtliche Perspektive erörtert und erarbeitet werden. All dies soll dann gleichsam in Form eines „Realitychecks“ mit den praktischen Erfahrungen konfrontiert werden, die insbesondere auch von den Lehrveranstaltungsleitern auf der Grundlage ihrer außeruniversitären Tätigkeiten einzubringen sein werden (Lienbacher: Ministerbüro, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes etc; Ulmer: Unternehmer, Direktor einer Investmentbank, Kabinettschef des Innenministeriums, Politikberater etc.).
Anwesenheit ist an beiden Tagen des Seminars erforderlich.
Unentschuldigte Nichtteilnahme an der Vorbesprechung führt automatisch zur Abmeldung vom Fachseminar.
Für die Erlangung eines Seminarzeugnisses sind die schriftliche Aufbereitung der Rechtsgrundlagen zum jeweiligen Themenfeld und deren Abgabe eine Woche vor Seminarbeginn, ein Referat (40%) und die Beteiligung an der Diskussion im Seminar (20%) und die Abgabe der Seminararbeit nach dem Seminar (40%) Beurteilungsgrundlage. |
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