Nachhaltige Entwicklung, so stellte schon die einflussreiche Brundtland-Kommission fest, bedarf eines politischen Systems, das die effektive Beteiligung von Bürger*innen bei Entscheidungsprozessen sicherstellt. Auch heute noch wird der Beteiligung von Bürger*innen und Interessensgruppen ein hoher Stellenwert für nachhaltige Entwicklungsprozesse zugemessen. Diese Grundannahme soll in der LV kritisch beleuchtet werden:
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Methoden sowie mit unterschiedlicher Intensität und Formalität. Wer sich an welchen nachhaltigkeitsrelevanten Entscheidungsprozessen in welcher Form und mit welchen Konsequenzen beteiligen kann, wird wesentlich durch das Recht mitbestimmt. Internationale Übereinkommen wie die Aarhus-Konvention und Rechtsakte der EU (z. B. zur Europäischen Bürgerinitiative oder zur Öffentlichkeitsbeteiligung) wirken dabei häufig als „Motor“ für die Entwicklung im nationalen Recht. Partizipationsprozesse werden dabei in zahlreichen Politikfeldern (z. B. in der Raumplanung, Wasserpolitik oder Energie- und Verkehrspolitik) und auf unterschiedlichen Ebenen (z. B. bei der Erarbeitung von Strategiepapieren, in lokalen Agendagruppen oder der Genehmigung von Infrastrukturprojekten) durchgeführt.
In der LV werden Studierende in die Diskussion über Partizipation und Nachhaltigkeit eingeführt und zur kritischen Reflexion über Funktionen, Chancen und Grenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Kontext nachhaltiger Entwicklung angeregt. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Überblick über verschiedene Formen und Einsatzfelder der Öffentlichkeitsbeteiligung. Anhand von Literatur, Fallstudien und Rollenspielen werden sie ihr Verständnis von Partizipation vertiefen und dabei insbesondere auch lernen, zwischen formalen und informalen Partizipationsprozessen zu unterscheiden.