Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Monday | 11/14/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 11/17/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | TC.3.03 |
Monday | 11/21/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 11/24/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D1.1.074 |
Thursday | 12/01/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D4.0.127 |
Monday | 12/05/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Wednesday | 12/07/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | EA.5.030 |
Monday | 12/12/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 12/15/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Monday | 12/19/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 12/22/22 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Monday | 01/09/23 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Wednesday | 01/11/23 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 01/12/23 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.222 |
Monday | 01/16/23 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.218 |
Thursday | 01/19/23 | 04:00 PM - 06:15 PM | D3.0.225 |
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Den Studierenden soll ein möglichst umfassendes Bild des europäischen Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung der sozialpolitischen Grundlagen und Hintergründe, der Abgrenzung zu unwissenschaftlichen Kriterien und der allumfassenden Relevanz im fachspezifischen juristischen Alltag vermittelt werden.
Die Lehrveranstaltung baut auf den Kenntnissen der Studierenden im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht auf. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der vertiefenden Darstellung des europäischen Arbeits- und Sozialrechts (primärrechtliche Grundlagen, Richtlinien, Verordnungen), der EuGH-Judikatur und deren Auswirkungen auf das innerstaatliche Recht. Ergänzend werden die Grundzüge der Koordinierung von Leistungen der sozialen Sicherheit dargestellt und besprochen.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffs erfolgt durch die Analyse der aktuellen Rechtsgrundlagen auf weltweiter und gesamteuropäischer Ebene (Kernarbreitsnormen der ILO, ESC) und jener des EU-Rechts, der einschlägigen Entscheidungen des EuGH (vereinzelt des EGMR), sowie anhand praktischer Fallbeispiele mehr oder weniger gelungener Umsetzungen in das innerstaatliche Recht. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Anschließend arbeiten die Studierenden vorgegebene Spezialthemen anhand von EUGH-Entscheidungen durch Kurzreferate selbständig auf.
- Vertiefte Kenntnisse des europäischen Arbeits- und Sozialrechtsbestandes, Erkennen von Auswirkungen auf die nationalstaatliche Rechtslage;
- Fähigkeit zur Analyse europarechtlicher Normen, Antzipation von deren Verankerung in der Sozialpolitik, Sensibilisierung gegenüber unwissenschaftlichen Einflussfaktoren, Verständnis der einschlägigen EuGH-Judikatur samt Konnex zum innerstaatlichen Recht.
- Selbständige Aufarbeitung und Lösung auch schwieriger Rechtsfragen des Arbeits- und Sozialrechts mit Bezug zum EU-Recht;
- Weiterentwicklung der Fähigkeit zum Referieren vor Publikum und zur Teilnahme an Diskussionen.
Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Die duchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der LV. Akzeptiert wird maximal ein einmaliges Fehlen mit vorheriger Entschuldigung aus wichtigen Gründen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Diese dreistündige Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte der beiden ursprünglichen Lehrveranstaltungen „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. In der Lehrveranstaltung werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts aufgearbeitet (Grundlagen der Sozialpolitik, deren Verankerung im Primärrecht, Freizügigkeit, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Betriebsübergang, Massenentlassung, Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit, etc). Dabei werden die primärrechtlichen Grundlagen und die sekundärrechtlichen Quellen, die Methodik der Rechtserzeugung auf Unionsebene erörtert und Fallbeispiele besprochen. Auf der Basis aktueller (tatsächlich anhängiger) Fälle wird auf das Vorabentscheidungsverfahren anhand europarechtlicher aber auch nationalstaatlicher Vorgaben und der Judikatur des EUGH eingegangen. Die Möglichkeiten für rein innerstaatliche Lösungen und die Notwendigkeit der Anrufung des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren sollen erkannt werden.
Letztlich ist EuGH Judikatur zu analysieren. Dieser Teil der LV zielt darauf ab, den EuGH als oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union, das Zustandekommen von EuGH-Entscheidungen, die beteiligten Personen und Institutionen, den Aufbau der Entscheidungen und deren Wirkungen zu erfassen. Dazu wird im Vorfeld eine eingehende Fallanalyse anhand eines aktuellen, universitäres Arbeitsrecht betreffenden Vorabentscheidungsverfahrens vorgenommen. Die studentische Fallanalyse kann, wenn gewünscht, in Referatsform, ansonsten schriftlich vorgenommen werden.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges (und mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen auch zweimaliges) Fehlen wird toleriert.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den (erfahrungsgemäß sehr häufigen und eingehenden) Diskussionen (25%).
2. Nach Maßgabe der Teilnehmerzahl: ein Referat (etwa 15 Minuten), gefolgt von einer 15-minütigen Diskussion / respektive schriftliche Ausarbeitung einer EuGH/EGMR - Entscheidung mit Bezug zum Arbeits- oder Sozialrecht (25%).
3. Klausur (50%).
Sowohl die Mitarbeit als auch das Referat werden benotet. Die aktive Mitarbeit in allen Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht und wird vom LV-Leiter über die gesamte Veranstaltung hinweg gefördert. Die Mitarbeit umfasst die Mitwirkung bei den Falllösungen und die Teilnahme an der Diskussion. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich dem LV-Leiter und wird von diesem auch kenntlich gemacht) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Pluspunkt.
Die Klausur besteht aus Wissensfragen und aus einer einfachen und einer komplexen Falllösung.
Für eine positive Beurteilung der LV ist eine positive Klausur zwingend notwendig. Bei einer negativen Klausur wird – unabhängig von der Beurteilung der Mitarbeit und des Referats – die ganze LV negativ bewertet.
Nach § 1 Abs 2 Z 2 der Erläuterungen zur Prüfungsordnung der WU-Wien ab 01. 10. 2018 ist bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (PI) und Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht der positive Erfolg mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund unentschuldigten Fernbleibens in der ersten Einheit frei werdende Plätze können vom LV-Leiter an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts voraus. Kenntnisse im Bereich des Europarechts und des (innerstaatlichen) Zivilverfahrensrechts sind von Vorteil.
Unit | Date | Contents |
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1 | Einführung, Fragen der und zur Organisation, Ablauf der LV, Klausur, Beurteilung etc Begriff der "Wissenschaft" und der "aufgeklärten Wissensgesellschaft" (§ 1 Abs 1 UG) samt Konnex zum Europarecht Soziale Sicherheit im Verständnis westlicher Staaten und der EU
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2 | Begriff des "Sozialen" in der EU Transformation von Sozialpolitik in positives Recht Rechtliche Verankerung der Sozialpolitik im EU-Recht |
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3 | Sozialpartnerschaft auf europäischer Ebene Streik, Ländervergleiche (innerhalb der EU) Volkswirtschaftliche Kennzahlen (pro Kopf Sozialausgaben, Sozialquote, Kaufkraftstandards, Arbeitseinkommen), Ländervergleiche (EU- und andere Staaten), Lohn- und Sozialdumping, "Sozialtourismus" Beseitigung der Nationalstaatlichkeit? Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Gestaltung |
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4 | Supranationale Rechtsgrundlagen (UNO/ILO: Kernarbeitsnormen, MR-Deklaration; Europarat: ESC, EMRK ; EU: Primärrecht, EUV, AEUV, GRC, Beitrittsakte); ESSR; die Unionsmethode Koordinierungsverordnung (VO EG Nr 883/2004) Zwischenstaatliche SV-Abkommen Der Arbeitnehmerbegriff des EU-Rechts |
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5 | Die Arbeitnehmerfreizügigkeit Die Entgeltgleichheit Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (RL 2019/1152) Gleichbehandlung (RL 2000/78/EG, RL 2006/54/EG, 2010/41/EU); Antirassismus (RL 2000/43/EG)
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6 | Massenentlassungen (RL 98/59/EG) Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG) Befristung von Dienstverträgen (RL 1999/70/EG); korrekte Umsetzung im innerstaatlichen Recht am Beispiel des § 109 UG ? Das Vorabentscheidungsverfahren am Beispiel der Entscheidung des EUGH C-274/18 |
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7 | Betriebsübergang (RL 2001/23/EG) Die Grundfreiheiten, Abgrenzung zueinander, Definitionen "Sozialbetrug" von den Anfängen bis zur Gegenwart; europäische Dimension; gesamtgesellschaftliche Kosten, LSD-BG; EUGH 06.02.2018; C-359/16: Hof van Cassatie - Altun Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (RL 96/71/EG, Durchsetzungs-VO und RL 2018/957) |
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8 | allenfalls Referate |
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9 | allenfalls Referate |
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10 | allenfalls Referate |
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11 | Klausur |
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12 | Allenfalls in einer der Einheiten: kurze, fachübergreifende Einführung (Gastvortrag Univ. Prof. Dr. Ch. Wolf, FA für Arbeitsmedizin und Innere Medizin) in die arbeitsmedizinische Leistungsfähigkeit, Leistungsmessung, und Leistungsbeurteilung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beschaffenheiten von Menschen (alltägliche Problemerfassung und Horizonterweiterung auf der Basis rein wissenschaftlicher, arbeitsmedizinischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der RL 2000/43/EG). Lernziel: Differenzierung zwischen ideologischen, religiösen, politischen Einflussfaktoren und wissenschaftlich messbaren Gegebenheiten im Bereich menschlicher Arbeit.
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