Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
- Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil (MC-Test)
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen)
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 120
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
ab 106 Punkten = Sehr gut
ab 91 Punkten = Gut
ab 76 Punkten = Befriedigend
ab 61 Punkten = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 30 Punkte; positiv ab 15 Punkten
Endklausur = max 90 Punkte; positiv ab 46 Punkten; bei negativer Beurteilung der Endklausur (aber mindestens 9 erreichten Punkten) zweiter Antritt möglich.
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 40 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 61 Punkte in der VUE erreicht werden. Bei einer negativen Beurteilung der Endklausur haben Sie das Recht die Endklausur zu wiederholen. Im Falle eines zweiten Antritts zur Endklausur ist jedoch zu beachten, dass immer das Ergebnis des zweiten Antritts gezählt wird, dh es kann auch zu einer Verschlechterung der Gesamtbeurteilung der VUE kommen.
Durch allfällige Mitarbeit (vor allem im Übungsteil) können weitere Zusatzpunkte erzielt werden.
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren sollen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht, Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht) verwendet werden